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25. April 2024

Bestattungsverfügung – sinnvoll oder nicht?

Mithilfe einer Bestattungsverfügung können Sie regeln, was nach Ihrem Tode mit Ihrem Leichnam geschehen soll, wer für die Organisation Ihrer Beisetzung verantwortlich ist und wie und wo Sie überhaupt beerdigt werden möchten. Welche Details Sie dabei beachten sollten und was für Vorteile eine Bestattungsverfügung sonst noch bietet, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Was ist eine Bestattungsverfügung?
Eine Bestattungsverfügung ist eine Willenserklärung; eine bindende Erklärung darüber, wie nach Ihrem Tode mit Ihren sterblichen Überresten verfahren werden soll. In der Bestattungsverfügung fassen Sie demnach – in strukturierter Form – zusammen, was Sie sich für Ihre Beisetzung wünschen und welche Vorstellungen Sie über das Wie und Wo haben. 
Denn diese Aspekte gehören nicht in ein Testament (die wohl wesentlich bekanntere Form der Willenserklärung). Und zwar aus einem ganz simplen zeitbedingten Grund: Sollten Sie ein Testament aufgesetzt haben, wird dieses erst einige Wochen nach Ihrem Ableben verlesen. Zu diesem Zeitpunkt hat Ihre Bestattung wahrscheinlich bereits stattgefunden und Ihre Wünsche würden in diesem Falle nicht berücksichtigt werden können.

Welche Informationen müssen mit hinein? 
In Ihrer Bestattungsverfügung können Sie so ausführlich werden, wie Sie möchten. Je detaillierter Sie nämlich Ihre Vorstellungen formulieren, desto einfacher ist es am Ende für Ihre Angehörigen, Ihre Beerdigung zu planen und zu organisieren. Sie können Ihre Wünsche natürlich auch kurz und knapp beschreiben. Auf einige Aspekte sollten Sie allerdings in jedem Fall achten, damit die Verfügung bindend und selbsterklärend ist:
1. Die Überschrift und Einleitung erklären, worum es sich handelt. 
2. Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort sowie Erstellungsort und Verfassungsdatum müssen auf jeden Fall enthalten sein. 
3. Was ebenfalls nicht fehlen darf, ist Ihre Unterschrift am Ende des Dokuments sowie im besten Falle die Unterschrift eines Zeugen und (optional) die Beglaubigung eines Notars. 
Diese drei genannten Aspekte und die darunter subsumierten Angaben sollten Sie keinesfalls vergessen, damit Sie sicherstellen, dass Ihre Bestattungsverfügung als bindend angesehen wird. Doch auch inhaltlich sollten Sie auf Vollständigkeit achten und die folgenden Informationen in das Dokument miteinbeziehen:

Angaben zur Bestattungsart 
Auf welche Weise möchten Sie beigesetzt werden? Diese Frage sollten Sie so detailliert wie möglich in Ihrer Bestattungsverfügung beantworten. Ob Sie in christlicher Tradition in einem Sarggrab beerdigt werden möchten oder eine Kremation Ihres Leichnams mit anschließender Urnenbeisetzung wünschen, sollten Sie auf jeden Fall ausführen. 
Bitte beachten Sie: Wenn Sie als alternative Beisetzungsform eine Luft- oder Seebestattung favorisieren, ist eine schriftlich verfasste Erklärung Ihrerseits vonnöten. Denn da in Deutschland immer noch Friedhofszwang herrscht, kann dieser nur umgangen werden bei ausdrücklicher Genehmigung von Behördenseite. 

Angaben zum Bestattungsort
Möchten Sie auf einem kommunalen oder kirchlichen Friedhof beigesetzt werden, Ihre Asche auf einer Aschewiese verstreuen lassen oder Ihre letzte Ruhe in einem Friedwald finden? So können Sie auch das in Ihrer Bestattungsverfügung festhalten und somit sicherstellen, dass alles in Ihrem Sinne abläuft. 

Angaben zum Grabmal 
Ein Grabmal ist in der heutigen Zeit vollkommen individuell gestaltbar. Zunächst einmal müssen Sie natürlich festlegen, ob Sie in einem Sarggrab oder Urnengrab, einem Einzelgrab oder Familiengrab, in einem Reihengrab oder Wahlgrab beigesetzt werden möchten (und dieses mit dem Friedhof abklären). Doch auch darüber hinaus können Sie natürlich Gestaltungswünsche festlegen. 
• Wie soll bspw. Ihr Grabstein aussehen? (» Beispiele für Grabsteine)
• Welche Vorstellungen haben Sie von der Grabstein-Inschrift? 
• Möchten Sie ein bestimmtes Symbol oder Ornament dort verewigt haben oder soll der Stein an sich eine besondere Form haben? 
• Haben Sie bestimmte Vorstellungen die Grabbepflanzung betreffend?
Wenn ja, dann schreiben Sie diese Wünsche auf und besprechen im besten Falle alles auch schon einmal mit Ihrer Familie. 

Angaben zur Trauerfeier
Hier können Sie festlegen, ob Sie überhaupt eine Trauerfeier wünschen und wenn ja, in welcher Form diese stattfinden soll, ob Sie sich bspw. Livemusik wünschen, wer an der Feier teilnehmen, wer eine Rede halten soll etc. 

Angaben zur verantwortlichen Person
Wer soll Ihre Totenfürsorgepflicht übernehmen? Auch das können Sie frei bestimmen. Gesetzlich vorgeschrieben liegt die Zuständigkeit bei Ihren Angehörigen ersten Grades. Nichtsdestotrotz können Sie aber auch ganz gezielt eine andere Person mit der Organisation Ihrer Bestattung betrauen und diese festlegen. Wichtig dabei ist nur, dass Sie im Vorfeld mit dieser Person sprechen und sie ins Vertrauen ziehen. 
Bitte beachten Sie: Möchten Sie diesen Aspekt nicht in Ihrer Bestattungsverfügung regeln, können Sie eine gesonderte Bestattungsvollmacht aufsetzen lassen. Dort wird einzig und allein geregelt, welche Person Sie bevollmächtigen, sich um die Formalitäten Ihrer Beisetzung zu kümmern. 

Angaben über wichtige Dokumente 
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Verweisen auf wichtige Dokumente wie z.B. eine Sterbegeldversicherung, ein Testament oder Bestattungsvorsorgevertrag, Ihr Familienstammbuch, Ihren Personalausweis, Ihre Heiratsurkunde o.ä. Halten Sie genau fest, wo diese Dokumente zu finden sind. Andernfalls müssen Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod alles in Eigenregie suchen und das kann mitunter viel Zeit und Energie in Anspruch nehmen.
Sollten Sie eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen oder ein Treuhandkonto eingerichtet haben, um die Finanzierung Ihrer Beerdigung zu gewährleisten, sollten Sie darüber ebenfalls informieren. 
Bitte beachten Sie: Eine Bestattung ist nicht gerade kostengünstig, je nachdem, welche Vorstellungen und Wünsche Sie haben. Ein (höherer) vierstelliger Betrag ist da keine Seltenheit. Diese Kosten können Ihre Angehörigen wahrscheinlich nicht allein aufbringen. Daher sollten Sie sich genau überlegen, welche Kosten Ihre Beerdigung wohl verursachen wird und dann ein spezielles Treuhandkonto anlegen, auf dem das Geld hinterlegt ist. 

Angaben zu beauftragten Dienstleistern 
Sollten Sie mit einem konkreten Bestattungsunternehmen einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen oder sich für einen bestimmten Bestatter entschieden haben, gehört auch diese Information in Ihre Bestattungsverfügung hinein. Auch weitere Dienstleistungswünsche bspw. den Blumenschmuck, die Grabpflege, die Trauerkarten und Todesanzeige betreffend, können Sie hier festhalten. 

Worauf sollten Sie sonst noch achten?
Neben diesen inhaltlichen Aspekten sollten Sie noch darauf achten, 
• Ihre Bestattungsverfügung – sowie ohnehin alle wichtigen Dokumente – an einem gut auffindbaren Ort aufzubewahren oder diese bspw. bei Ihrem Anwalt, dem Pfarramt oder einer Vertrauensperson zu hinterlegen, 
• das Dokument entweder notariell beglaubigen oder Ihren Hausarzt bzw. einen Zeugen per Unterschrift bestätigen zu lassen, dass Sie die Verfügung im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte und aus freien Stücken verfasst haben, 
• die Bestattungsverfügung am besten handschriftlich aufzusetzen oder einen strukturierten (im Internet als Download verfügbaren) Vordruck zu verwenden. 
Bitte beachten Sie: Die notarielle Beglaubigung ist kein Muss, dient aber der 100-prozentigen Sicherstellung der Rechtsgültigkeit des Dokuments.

Wie sieht es mit den Kosten aus?
Die Bestattungsverfügung als solches ist kostenlos. Vordrucke im Internet sind frei zugänglich und bei einer handschriftlich verfassten Verfügung entstehen ohnehin keine Kosten. Lediglich die etwaigen Notarkosten für die Beglaubigung der geleisteten eigenen Unterschrift sind zu zahlen. Diese richten sich nach dem Gegenstandswert mit einer sog. Fünftelgebühr und betragen in der Regel zwischen 20 und 70 Euro. 

Kurz und knapp zusammengefasst: die Vorteile einer Bestattungsverfügung 
• Sie erinnern sich: Die Bestattungsverfügung ist eine Willenserklärung. D.h. Ihr eigener Wille wird eindeutig und bindend festgehalten. Sobald Ihre Bestattungsverfügung notariell beglaubigt wurde, ist sie auf jeden Fall rechtsgültig. Ihren Anweisungen ist also Folge zu leisten.
• Ihre Angehörigen wissen, was nach Ihrem Tode zu tun ist und werden in einer ohnehin schweren Trauerphase entlastet. 
• Sie bestimmen, wer sich kümmern soll und beugen somit etwaigen Streitigkeiten innerhalb Ihrer Familie vor. 
• Sie gehen auf eine pragmatische und aktive Art und Weise mit dem Thema Tod und Beisetzung um. Das hilft wahrscheinlich sowohl Ihnen als auch Ihren Angehörigen, mit denen Sie über diese organisatorischen Dinge im Vorfeld sprechen können. 
• Sie haben jederzeit die Freiheit, Änderungen an Ihrer Bestattungsverfügung vorzunehmen oder diese auch, wenn Sie es wünschen, für ungültig erklären zu lassen. 

Fazit
Das Aufsetzen einer Bestattungsverfügung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie bestimmte Vorstellungen und Wünsche darüber haben, was nach Ihrem Tode mit Ihrem Leichnam geschehen soll. Auch hilft eine Bestattungsverfügung dabei, Ihre Angehörigen nach Ihrem Ableben zu entlasten, da das Dokument organisatorische (und finanzielle) Aspekte festschreibt und klare Anweisungen setzt. Je ausführlicher und klarer Sie Ihre Vorstellungen formulieren, desto einfacher wird es im Nachhinein, diesen Folge zu leisten. Auch sollten Sie darauf achten, die Verfügung notariell beglaubigen oder zumindest einen Zeugen unterschreiben zu lassen und sie an einem gut auffindbaren Ort aufzubewahren.
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