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20. April 2024

Grabgestaltung

Wo ein geliebter Mensch begraben wird, entsteht ein Ort der Erinnerung. Viele suchen dort Zuflucht in ihrer Trauer oder die Begegnung mit der Vergangenheit. Das Grab ist daher mit vielen Emotionen verbunden. Umso schöner ist es, wenn die Grabgestaltung genauso gefühlvoll umgesetzt wird. Sie ist ein Ausdruck der Wertschätzung und hilft oftmals den Trauernden, ihren Schmerz zu bewältigen.

Bei der Grabgestaltung ist zwischen den gärtnerischen Gestaltungsrichtlinien und denen der Friedhofsverwaltung zu unterscheiden. Letztere regelt mit der Friedhofsordnung bzw. Friedhofssatzung, was erlaubt ist uns was nicht. Die alltägliche Erfahrung lehrt uns, dass Verordnungen schnell der gesellschaftlichen Entwicklung hinterherhinken. Das trifft – bei allem Respekt und aller Pietät – auch auf Teile der Friedhofsordnung bzw. Friedhofssatzung zu. Je nachdem, wie modern diese Richtlinien ausfallen, bedürfen besondere Wünsche bei der Grabgestaltung einer gesonderten Genehmigung. Daher ist es also durchaus sinnvoll, bei der Wahl des Friedhofs einen Blick in die Satzung zu werden.

Grabgestaltung im Sinne der Friedhofsordnung

Die Friedhofsverwaltung legt nicht nur die Grabarten sowie die jeweiligen Kosten und Gebühren fest. Sie regeln auch die Gestaltungsrichtlinien bei Gräbern.

Die gärtnerische Grabgestaltung
Wie überall, wenn es um Gestaltung geht, sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Das könnte im Prinzip auch für die Grabgestaltung gelten. Allerdings geben die jeweiligen Friedhofsversordnungen bestimmte Richtlinien vor, die wiederum Einfluss auf gärtnerische Gestaltung haben. Durch die Jahrhunderte der Friedhofskultur und den gesellschaftlichen Wandel entstehen immer wieder neue Grabarten. Um diese auch individuell und gärtnerisch anspruchsvoll zu gestalten, orientieren sich die Friedhofsgärtnereien bei der Gestaltung an sechs Richtlinien.


Die 6 Richtlinien der Grabgestaltung

  • Grabmaße und Grababgrenzung
    Die Grabmaße richten sich nach der Grabart. Dabei verstehen sich die angegebenen Maße einschließlich des Grabmals, allerdings ohne den Weg. Die hier angegebenen Größen der Grabstätten sind als Richtwerte zu verstehen. Es gelten immer die jeweiligen Friedhofssatzungen vor Ort. Entsprechende Anpassungen an neue gesellschaftliche und arbeitswirtschaftliche Anforderungen werden natürlich auch vorgenommen. Um die üblichen Gartengeräte und -maschinen funktionell einsetzen zu können, sollten die Wegbreiten zwischen den Gräbern 40 cm und der Fahrweg 120 cm nicht unterschreiten.
    • Wahlgrabstätte: Einstellige Wahlgräber haben in der Regel das Maß 120 x 250 cm, eine mehrstellige Wahlgrabstätte weist die entsprechend die mehrfache Größe auf (z.B. 240 x 250 cm bei einer zweistelligen Wahlgrabstätte).
    • Reihengrabstätte: Die Grabbeetfläche eines einstelligen Reihengrabs beträgt meist 120 x 240 cm
    • Urnengrabstätte: Die Beetfläche eines Urnengrabes weist im Mittel ein Maß von 120 x 120 cm auf.
    • Für eine individuelle Gestaltung und ein harmonisches Gesamtbild sind die ortsansässigen Friedhofsgärtner immer ein guter Ansprechpartner. Sie verfügen über das nötige Fachwissen, kennen die Richtlinien der jeweiligen Friedhofsordnung und übernehmen auch die Dauergrabpflege.
  • Gliederung der Fläche
    Da der Friedhof ein Ort der Ruhe und Besinnung ist, wird bei der Gliederung der Grabfläche die größtmögliche Harmonie angestrebt. Das kann eine sehr klassische, aber auch moderne Aufteilung bedeuten. Grundprinzip der Gliederung ist in den meisten Fällen der „Goldene Schnitt“. Allgemein gesehen beschreibt der Goldene Schnitt ein Verhältnis von zwei Strecken zueinander. Dieses bestimmte Verhältnis wird seit der Antike als Inbegriff der idealen Proportion angesehen. Der Goldene Schnitt wird nicht nur in der Kunst und in der Architektur angewendet, sondern lässt sich auch in der Natur wieder finden.
  • Bei der Gliederung der Grabfläche sind sowohl der Raum als auch die Fläche gleichermaßen
    zu berücksichtigen. Das Grabmal ist dabei der Ausgangspunkt. Seine Form und Farbe geben die Rahmenbedingungen vor. Eine klassische Flächenaufteilung besteht zu etwa 60% aus Bodendeckern, zu 25% aus einer Rahmenbepflanzung und zu 15% aus einer Wechselbepflanzung. Werden zusätzliche Elemente integriert, wie z.B. Schalen, Trittplatten oder Grableuchten, kann es zu leichten Abweichungen in den Prozentzahlen kommen.
  • Gestaltung des Raumes
    Die größte Berücksichtigung bei der Gestaltung des Raumes findet das Grabmal. Besonders seine Höhe und sein Volumen wirken sich direkt auf die anderen Gestaltungselemente aus. Die Modellierung der Grabfläche folgt auch hier den Gestaltungsprinzipien des Goldenen Schnitts. Die dabei entstehenden Höhen und Tiefen ermöglichen eine sehr individuelle Grabgestaltung.
  • Abstimmung der Farben
    Um auch bei der Abstimmung der Farben die größtmögliche Harmonie zu erreichen, wird die Farbenlehre von Johannes Itten angewendet. Der Kunsttheoretiker Itten lehrte am Bauhaus und gehörte zu den Begründern der Farbtypenlehre. Seine Grundsätze geben die Wechselbeziehungen der Farben zu einander, aber auch ihren Zusammenhang mit den Formen wieder. Auf die Grabgestaltung bezogen bedeutet das eine feine Abstimmung zwischen Dauerbepflanzung und Wechselbepflanzung. Zu berücksichtigen sind auch die Farbe des Grabmals als auch jeweilige die Lage und deren Lichtverhältnisse.
  • Bepflanzung
    Die Pflanzen werden zu einem nach ihren Standortansprüchen (Sonne, Halbschatten, Schatten) ausgesucht. Zum anderen nach ihrer Wirkung (Farbe) und ihrem Aufbau (Größe, Blatt- und Blütenform). Dabei ist aber zu beachten, dass sich in den verschiedenen Jahreszeiten sowohl ihre Wirkung als auch ihr Aufbau verändern kann. Grundsätzlich sind bei der Dauerbepflanzung schwachwüchsige und schnittverträgliche Pflanzen auszusuchen. Idealerweise wird die Wirkung der Bepflanzung mit nur wenigen Arten erreicht. Viele verschiedene Pflanzenarten lassen nämlich schnell eine unruhige Wirkung entstehen. Ist die Pflanzenauswahl und -zusammenstellung gelungen, ergibt sich ein harmonisches Gesamtbild. Je nach Wunsch und Mode sowie Pflanztechnik lassen sich unterschiedlich strukturierte Gliederungen erreichen. Ist eine Bodenverbesserung für bestimmte Pflanzen notwendig, sollte diese von professioneller Hand ausgeführt werden. Besonders bei der Zuführung von Hilfsstoffen sind unbedingt die Vorschriften der Friedhofsverwaltung zu beachten. Die Wechselbepflanzung kann je nach Jahreszeit besondere Akzente setzen. Gerne werden hier Pflanzen und Blumen eingesetzt, die die Verstorbenen besonders gern hatten. Dafür eignen sich besonders gut Pflanzschalen. Diese können entweder bei einer Gärtnerei in Auftrag gegeben oder zuhause bepflanzt werden. Auch hier ist auf eine harmonische Gesamtwirkung zu achten.

Ausführung

Grundsätzlich gibt es keine Pflicht, ein Grab von einer Gärtnerei gestalten zu lassen. Allerdings ist dies bei der Erstbepflanzung anzuraten. Zum einen deshalb, weil der Gärtner über viel Erfahrung in der Gestaltung verfügt und die Gegebenheiten des Friedhofs für die Pflanzenauswahl kennt. Zum anderen ist eine Grabgestaltung im Sinne des Verstorbenen in Zeiten der Trauer oftmals für die Hinterbliebenen nicht so leicht umzusetzen. Darüber hinaus gibt die Gärtnerei eine gewisse Gewährleistung auf das Gedeihen der Pflanzen.
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