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23. April 2024

Checklisten

Im Todesfall haben die Angehörigen nicht viel Zeit, einige wichtige Angelegenheiten zu erledigen. Das ist nicht ganz einfach und in Anbetracht der Situation auch für viele sehr belastend. Doolia möchte Ihnen im Folgenden eine Reihe von Checklisten bieten, die Ihnen helfen, die ersten schweren Tage und weiteren Wochen zu koordinieren.

Wählen Sie Ihre Checkliste

Am Todestag
Am Tag nach dem Todestag
In den ersten drei Tagen
In der ersten Woche
Innerhalb von vier Wochen


Am Todestag

{Checkliste, 561 KB}
  • Informieren Sie den Haus- oder Stationsarzt oder bei Altenheimen die Heimleitung.
  • Der Haus- oder Krankenhausarzt stellt den Totenschein aus.
  • Dieser enthält Todesursache und Todeszeitpunkt für die Sterbeurkunde fest.
  • Bei Selbsttötung, ungeklärtem Unfalltod oder bei verstorbenen Kindern muss die Polizei informiert werden.
  • Informieren Sie die engsten Angehörigen und besprechen Sie mit ihnen die nächsten Schritte.
  • Suchen Sie die wichtigsten Unterlagen des/der Verstorbenen zusammen: Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde bei Verheirateten, Familienstammbuch.
  • Suchen Sie Verfügungen und Verträge zusammen, die im Todesfall wichtig sind: Testament, Vorsorgevertrag mit Beerdigungsinstitut, Aufzeichnungen mit persönlichen Wünsche über die Art der Beisetzung und Trauerfeier.
  • Informieren Sie einen Geistlichen, falls eine Aussegnung, eine bestimmte Zeremonie oder Waschung gewünscht ist.
  • Wählen Sie ein Bestattungsinstitut aus und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Wenn möglich, lassen Sie sich von Angehörigen oder engen Freunden begleiten.
  • Vereinbaren Sie einen Termin für Beerdigung und die Trauerfeier.
  • Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob und wie viel Sonderurlaub Sie bekommen. Beantragen Sie zusätzlichen Urlaub wenn nötig.
  • Ist Ihr Angehöriger im Krankenhaus oder Altersheim verstorben, nehmen Sie die persönlichen Gegenstände aus Nachtschränkchen und Kleiderschrank an sich. Lassen Sie sich ggf. Wertgegenstände und Schmuck von der Stations- oder Heimleitung aushändigen.
  • War der Verstorbene alleinstehend, stellen Sie Heizkörper aus bzw. auf Frostschutz oder Stufe 1 und Warmwasserbereiter (Boiler) aus. Versorgen Sie vorhandene Haustiere und sorgen Sie für eine neue Obhut.
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Am Tag nach dem Todestag

{Checkliste, 561 KB}
  • Vereinbaren Sie mit einem Geistlichen ein Beerdigungs(vor)gespräch.
  • Melden Sie den Sterbefall dem zuständigen Standesamt am Wohnort des Verstorbenen. Bringen Sie folgende Unterlagen mit: Personalausweis des/der Verstorbenen, Totenschein sowie bei Ledigen die Geburtsurkunde; bei Verheirateten die Heiratsurkunde, beziehungsweise das Familienstammbuch.
  • Lassen Sie vom Standesamt Kopien von der Sterbeurkunde ausstellen, für die Rentenversicherung und die Pensionskasse bekommen Sie spezielle Exemplare.
  • Beantragen Sie die Auszahlung der Sterbegeldversicherung falls vorhanden.
  • Verfassen Sie einen Trauerbrief, stellen Sie eine Liste mit den Adressen zusammen und versenden Sie diese.
  • Stellen Sie ein Liste zusammen, wer zur Beerdigung und dem anschließenden Kaffeetrinken eingeladen werden soll. Überlegen Sie, welche Gaststätte dafür in Frage kommt und vereinbaren Sie einen Termin.
  • War der Verstorbene alleinstehend, sind verschiedene Dinge im Haushalt zu erledigen:
    • Elektrogeräte ausschalten und Stecker ziehen, um keinen (Standby-)Strom verbrauchen.
    • Kühlschrank und Spülmaschine leeren, ausschalten und offen(!) stehen lassen.
    • Filter der Kaffeemaschine wegwerfen und Müll hinaus bringen.
    • Feuchte Wäsche aufhängen, schmutzige Wäsche waschen oder entsorgen.
    • Die Temperatur in der Wohnung regeln und ausreichend lüften. Im Winter die Heizung vor dem Einfrieren bewahren.
    • Pflanzen versorgen und in andere Hände geben.
    • Haupthahn für das Wasser zudrehen.
    • Terminkalender durchsehen und eventuell geplante Termine absagen.
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In den ersten drei Tagen

{Checkliste, 560 KB}
  • Besprechen Sie die Beerdigung mit Ihrem geistlichen Beistand oder mit dem Bestatter. Legen Sie Einzelheiten fest, wie z.B. bestimmte Verse, Lieder oder Gedichte. Klären Sie auch, was in der Trauerfeier über den Verstorbenen gesagt werden soll und was nicht.
  • Informieren Sie den Arbeitgeber des Verstorbenen. Prüfen Sie bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, ob eine betriebliche Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft zu Leistungen verpflichtet sind.
  • Beantragen Sie das Übergangsgeld für die Witwen- bzw. Witwerrente falls ein Anspruch darauf besteht.
  • Beantragen Sie die Auszahlung einer Lebensversicherung oder einer Sterbegeldversicherung falls vorhanden.
  • Beantragen Sie im Falle eines Unfalltods die Auszahlung einer Unfallversicherung falls eine entsprechende Versicherung bestand.
  • War der Verstorbene arbeitslos bzw. Hartz IV-Empfänger, ist die entsprechende Behörde zu informieren. Beachten Sie, dass überzahlte Beträge zurückgezahlt werden müssen.
  • Erstellen Sie eine Liste mit Bank-Pin-Nummern, Transaktionsnummern und Computer-Passwörtern, so weit diese zu finden sind.
  • Überprüfen Sie die Bankgeschäfte, wie z.B. Daueraufträge und deren Zweck, Betrag und nächster Ausführungstermin. Ändern oder löschen Sie ggf. Daueraufträge sofern dies nötig erscheint. Kündigen Sie Einzugsermächtigungen und informieren Sie Abbucher, dass keine weiteren Zahlungen mehr erfolgen.
  • Seien Sie skeptisch, wenn Rechnungen nach Erscheinen einer Todesanzeige eingehen. Begleichen Sie keine Rechnungen an unbekannte Personen und Unternehmen und unterschreiben Sie keine neuen Verträge. Schützen Sie sich vor Betrügern!
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In der ersten Woche

{Checkliste, 562 KB}
  • Sofern ein Testament vorhanden ist, bringen Sie dieses zum ortsansässigen Amtsgerichts.
  • Beantragen Sie einen Erbschein – allerdings nur sofern notwenig. Die Beantragung ist kostenpflichtig und wird im Prinzip nur benötigt, wenn Immobilien vorhanden sind. Selbst bei größeren Geldvermö- gen reicht in der Regel eine vom Amtsgericht beglaubigte Kopie des Testaments aus.
  • War der Verstorbene alleinstehend kümmern Sie sich um den Haushalt, wie z.B. die Entleerung und das Ausschalten der Kühltruhe oder den Gefrierschranks. Lassen Sie die Geräte offen stehen, um Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Kündigen Sie den Mietvertrag, sofern die Wohnung nicht weiter benötigt wird. Klären Sie, ob und wann die Wohnung geräumt und renoviert sein muss und wer die mögliche Kaution erhält. Beachten Sie, dass auch nach einem Todesfall die gesetzliche Kündigungsfrist gilt.
  • War der Verstorbene in einem Altersheim untergebracht, sollte der Heimplatz gekündigt und geklärt werden, wann das Zimmer komplett geräumt sein muss.
  • Beantragen Sie einen Nachsendeantrag für die Post an geeignete Personen, wie z.B. die Erben. Bringen Sie auch einen Aufkleber „Keine Werbung!“ am Postkasten an.
  • Melden Sie den Verstorbenen bei der zuständigen Rentenkasse und Pensionskasse ab. Bei jüngeren Verstorbenen informieren Sie die Familienkasse (Kindergeld), das BAföG-Amt, die Schule, die Univer- sität oder den Stipendiengeber. Verstorbene mit Behinderung oder Kriegs- bzw. Zivildienstschaden sind beim zuständigen Versorgungsamt abzumelden. Dazu sollte der Behindertenausweis zurückgesendet werden, der vorher dafür allerdings kopiert werden sollte.
  • Prüfen Sie, ob Reisen gebucht wurden oder ob Bestellungen bei Händlern, Handwerkern und Versandhäusern vorliegen. Stornieren Sie diese.
  • Prüfen Sie, ob Bücher oder DVDs ausgeliehen sind und bringen Sie diese zurück.
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Innerhalb von vier Wochen

{Checkliste, 562 KB}
  • Danke: Schreiben Sie allen, die Ihnen geholfen und Sie unterstützt haben einen kurzen Dank. Es müssen nicht viele Worte sein. Die Geste zählt. Vielleicht versenden Sie dazu ein schönes Foto von dem Verstorbenen.
  • Fahrzeuge: Alle Fahrzeuge sollten auf neue Besitzer umgemeldet, verkauft oder stillgelegt werden. Zunächst sind die Versicherer zu informieren. Bei den Zulassungsstellen sind in der Regel der Kfz- Brief, Kfz-Schein, die TÜV-Bescheinigung und der Versicherungsnachweis gefordert. Bei der Ummeldung auf sich selbst können oftmals die Prozente übertragen werden.
  • Boote: Bei Boote und dazugehörige Registrierungen und Versicherungen müssen ebenfalls um- oder abgemeldet werden. Dazu gilt auch für eingebaute Funkanlagen.
  • Waffen: Sind Waffen vorhanden, gehören diese zusammen mit der Munition und Waffenschein bzw. Besitzkarte sicher verschlossen. Die zuständige Behörde, meist der Landkreis, ist vom Ableben des Besitzers und dem Verkauf zu informieren (§ 20 WaffG).
  • Versicherungen: War der Verstorbene alleinstehend, sind die Versicherungen schriftlich zu kündigen. Lassen Sie sich die Kündigung ebenfalls schriftlich bestätigen. Nennen Sie dem Versicherungs- unternehmen ein Konto für die Überweisung eventueller Restbeträge.
  • Sonstige Verträge: War der Verstorbene alleinstehend, sind Strom, Wasser, Gas, Telefon, Handy, Internet, GEZ oder Kabelfernsehen zu kündigen. Bei Verheirateten sollten die Verträge umgemeldet werden. Grundsätzlich sollte auch immer nach günstigeren Tarifen gefragt werden.
  • Steuerklasse: Bei Verheirateten ist ein sofortiger Wechsel der Steuerklasse nicht verpflichtend. Wird der überlebende Partner allerdings in Steuerklasse 4 oder 5 geführt und ist angestellt, sollte die Steuerklasse in 3 gewechselt werden, um weniger Steuern zu zahlen. Dazu die Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber holen und beim Finanzamt umtragen lassen.
  • Anschrift: Mit der Ummeldung und Kündigung von Versicherungen und Verträgen haben Sie die meisten Unternehmen informiert. Ändern Sie nun die Aufschrift auf Klingel und Briefkasten. Gegebenenfalls stellen Sie einen Nachsendeantrag bei der Post.
  • Bargeld: Zählen Sie das Barvermögen und notieren Sie den Wert für das Nachlassverzeichnis. Am besten Sie sammeln das Geld in nur einem Behältnis.
  • Aktien: War der Verstorbene Besitzer von Aktien und anderen im Wert veränderlichen Papieren, ist eine Aufstellung durch die Bank über deren Wert zum Todeszeitpunkt sehr wichtig. Lassen Sie auch eine Aufstellung über den oder die Zeitpunkte der Anschaffung machen. Wurden die Papiere vor 2009 angeschafft, können diese nach einem Jahr verkauft werden, ohne dass die Abgeltungssteuer auf den Kursgewinn fällig wird. Der Wert der Aktien (Kurswert) wird auf den Todestag datiert und muss dem Finanzamt gemeldet werden.
  • Gold & Co.: Lassen Sie sich von der Bank eine schriftliche Aufstellung über Goldmünzen, -barren oder anderen Edelmetallen sowie Diamanten und deren Wert am Todestag geben. Diese Liste ist für das Nachlassverzeichnis sehr wichtig. Behalten Sie in jedem Fall eine Kopie dieses Verzeichnisses.
  • Internet: Melden Sie E-Mail-Adressen des Verstorbenen ab oder löschen Sie diese, nachdem Sie die wichtigsten Kontakte informiert haben. Werden eine Homepage betrieben oder hat der Verstorbene ein Profil in einem Sozialen Netzwerk, kündigen Sie die Verträge. Wenn Sie nicht über die Zugangsdaten und Passwörter verfügen, ist eine schriftliche Kündigung mithilfe einer Vollmacht erforderlich.
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