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24. April 2024

Totenschein

Die Voraussetzung für einen Totenschein ist eine gründliche Untersuchung. Der Arzt bestimmt, ob und wann der Tod eingetreten ist und stellt daraufhin das wichtige Dokument aus.

Ist der Todesfall zu Hause eingetreten, verständigen Sie am besten den jeweiligen Hausarzt. In einer Einrichtung, wie einem Krankenhaus oder Pflegeheim, rufen Sie den Dienst habenden Arzt. Nach Möglichkeit sollte der Arzt nicht später als vier Stunden nach dem Eintreten des Todes gerufen werden.

Mit dem Totenschein wird der Tod eines Menschen beurkundet. Es werden sowohl die Personalien als auch der Zeitpunkt und der Ort des Todes dokumentiert. In vielen Fällen kann auch die Todesursache mit der Untersuchung festgestellt werden. Handelt es sich um einen natürlichen Tod, dann kann mit dem Totenschein der Bestatter bestellt werden. Bestehen Zweifel an einer natürlichen Todesursache oder sind Kinder verstorben, muss der Arzt eine gerichtsmedizinische Untersuchung veranlassen.

Mit dem Totenschein beantragen Sie die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt. Zuständig ist das Standesamt am Wohnort des Verstorben. Beantragen Sie die Sterbeurkunde möglichst in fünffacher Ausführung. Mehr dazu finden Sie unter dem Punkt Sterbeurkunde.

Die für den Totenschein fälligen Gebühren, richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte. Die Rechnung erhalten Sie direkt vom Arzt. Hat das beauftragte Bestattungsinstitut den Arzt verständigt, erscheinen die Kosten auf der Rechnung des Instituts.

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