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19. April 2024

Lexikon

Hier finden Sie Erklärungen zu zahlreichen Begriffen!

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Bestattungsart
Mittlerweile gibt es verschiedenste Arten der Bestattung. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten seine Wünsche nicht geäußert, so ist es Aufgabe der Angehörigen, eine Form zu bestimmen. Grundsätzlich kann zwischen Erd- und Feuerbestattung gewählt werden. Ohne weitere Formalitäten ist eine Erdbestattung möglich. Bei einer Feuerbestattung muss dem Krematorium eine schriftliche Bestätigung des Verstorbenen oder eines nächsten Angehörigen vorliegen. Die Einäscherung ist die Voraussetzung für die Seebestattung oder alternative Formen, wie z.B. die Beisetzung in einem Friedwald. In der Regel müssen Seebestattungen beim Standesamt beantragt werden. Dazu genügt ein formloses Anschreiben mit Begründung.
Vor der Einäscherung findet, außer in Bayern, ein zweite Leichenschau statt, in der ein Amtsarzt nochmals einen natürlichen Tod bescheinigen muss. Im Zweifel werden Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Bestattungsinstitut
Ist kein Bestattungsvorsorgevertrag vorhanden, sind die Angehörigen aufgefordert, einen Bestatter zu beauftragen. Je nachdem, ob die Wünsche des Verstorbenen bekannt sind, wird mit dem Unternehmen festgelegt, welche Art der Bestattung vorgenommen wird. Dabei entscheiden die Hinterbliebenen, welche Aufgaben das Bestattungsinstitut übernehmen soll. Von der Überführung des Toten über die Ausgestaltung der Trauerfeier bis zu Behördengängen bieten die Unternehmen in der Regel eine Vielzahl von Dienstleistungen an.
Bestattungskosten
Kosten für eine Bestattung sind nach oben keine Grenze gesetzt. Daher ist es hilfreich, sich alle Kosten detailliert erklären zu lassen. Dabei ist es nicht pietätslos, Preise zu vergleichen und verschiedene Kostenaufstellungen zu vergleichen. Weigert sich ein Bestatter, ein detailliertes Angebot zu erstellen, ist eine Beauftragung wenig empfehlenswert.
Bestattungstermin
Bis wann eine Bestattung erfolgen muss, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.. Üblicherweise geschieht dies aber nach fünf bis zwölf Tagen. Der frühestmögliche Zeitpunkt ist 24 Stunden nach dem Ausstellen des Totenscheins. Bei einer Einäscherung mit anschließender Urnenbestattung können sich Angehörige bis zu sechs Wochen Zeit lassen.
Bestattungsvorsorge
Bevor ein Bestattungsunternehmen eingeschaltet wird, sollte schnellstmöglich geprüft werden, ob ein Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen wurde. Je nach Vertragsgestaltung, wurden zu Lebzeiten verschiedene Regelungen getroffen, wie z.B. die Art der Bestattung, der Sarg, die Zeremonie, der Blumenschmuck oder auch die spätere Grabpflege.
Die vorab bezahlten Beträge werden zum Schutz vor einer Insolvenz des Bestattungsinstituts oder Missbrauch auf einem Treuhandkonto festgelegt. Da es sich bei der Bestattungsvorsorge um einen rechtsverbindlichen Vertrag handelt, ist ein Eingriff durch Angehörige und Erben nicht möglich.
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