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25. April 2024

Erbschein

Wer seinen Liebsten etwas von Wert hinterlassen kann und will, sollte dies in einem Testament klar und eindeutig verfügen. Um aber überhaupt in den Genuss eines Erbes zu kommen, benötigt man einen Erbschein. Dieser ist in Deutschland ein amtliches Dokument.

Wer in Deutschland erben möchte, benötigt in der Regel einen Erbschein. Dieser wird von dem zuständigen Nachlassgericht ausgestellt und legt auch die Verfügungsbeschränkungen des Erbenden fest. Der Erbschein bezieht sich immer auf das zur Zeit des Erbfalls geltende Recht, so dass spätere Veränderungen grundsätzlich davon unberücksichtigt bleiben. Mit dem Erbschein übernimmt der Erbe auch die Nachlassverbindlichkeiten. Das können neben Schulden auch Ansprüche von Lebenspartnern, Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmern sowie die Kosten für die Bestattung und Testamentseröffnung sein.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Fragen zum Thema Erbschein zusammengefasst:

Wozu ein Erbschein?

Der Erbschein dokumentiert die Erbenstellung. Das heißt, der Besitzer eines Erbscheines ist auch erbberechtigt. Das ist besonders wichtig, wenn
  • kein Testament vorhanden ist
  • der Inhalt des Testaments nicht eindeutig ist
  • sich Immobilien und Grundstücksbesitz im Nachlass befinden
Besteht ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag, so genügen in den meisten Fällen diese Verfügungen zusätzlich zum entsprechenden Eröffnungsprotokoll als Nachweis für Banken und Versicherungen.

Wer erteilt den Erbschein?

Beantragt wird der Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht. Das ist in den meisten Fällen das Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen. Lag der letzte Wohnsitz des Erblassers im Ausland, so ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.

Erben auch ohne Erbschein?

Nach dem deutschem Erbrecht geht der Nachlass automatisch auf die Erben über. Wenn die gesetzliche Erbfolge eingehalten wird, ist keine Mitwirkung des Nachlassgerichts notwendig. Das gilt im Besonderen, wenn der Erblasser ein öffentliches (notarielles) Testament oder einen notariellen Erbvertrag errichtet hat. Dann ersetzt das Notar-Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts bzw. der Erbvertrag oftmals den Erbschein. Sollten Sie allerdings Ihre Stellung als Erben beweisen müssen, ist ein Erbschein erforderlich. Im Fall von Immobilien und Grundstückseigentum verlangt das Grundbuchamt in jedem Fall einen Erbschein.

Notarielle Beurkundung des Erbscheinantrags?

Grundsätzlich müssen Sie die Richtigkeit Ihrer Erklärungen an Eides Statt versichern. Das Nachlassgericht kann aber auf Antrag auf diese Versicherung, was letzlich zu einer Halbierung der Kosten führt.

Wie formuliere ich einen Erbscheinantrag?

Der Antrag auf einen Erbschein ist eine sensibles Thema. Am besten beauftragen Sie dazu einen Rechtsanwalt, da das Nachlassgericht an den jeweiligen Antrag gebunden ist und eine Abweisung recht teuer ist. Grundsätzlich zu unterscheiden sind der Antrag bei einer gesetzlichen Erbfolge und bei Vorliegen eines Testaments.

Welche Arten von Erbscheinen gibt es?

Folgende Erbscheinarten unterscheidet das BGB:
  • Erbschein für den Alleinerben
  • Teilerbschein
  • Gegenständlich beschränkter Erbschein
  • Gemischter Erbschein
  • Gemeinschaftlicher Erbschein
  • Gemeinschaftlicher Teilerbschein
  • Eigenrechtserbschein
  • Fremdrechtserschein

Was kostet ein Erbschein?

Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach der Kostenordnung (KostO). Entscheidend ist der reine Nachlasswert. In der Regel fallen zwei Gebühren an. Bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro beträgt die Gebühr rund 250,00 Euro, d.h. insgesamt sind es 500,00 Euro. Was tun bei Rechtsstreitigkeiten?

Ist über den Nachlass ein Rechtsstreit anhängig, muss vor Erteilung des Erbscheines der Gegner gehört werden. Das Nachlassgericht ist in jedem Fall verpflichtet, rechtliches Gehör zu gewähren. Gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts kann selbstverständlich Beschwerde eingelegt werden.

Hinweis: Keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes (RBRG)
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Stichworte: Testament, Totenschein, Recht, Notar,
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