Lexikon

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Überführung
Spätestens 36 Stunden nach dem Eintritt des Todes muss der Verstorbene in eine Leichenhalle auf dem Friedhof oder beim Bestatter überführt werden. In einigen deutschen Bundesländern beträgt die Zeitspanne nur 24 Stunden. Für die Überführung ist der Totenschein zwingend notwendig. Eine Sterbeurkunde muss bei einer Überführung innerhalb von Deutschland nicht vorliegen. Eine Überführung ins Ausland darf nur mit dem so genannten Leichenpass erfolgen.
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