Lexikon

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Aufbahrung
Eine Aufbahrung zu Hause ist grundsätzlich möglich. Auf Antrag beim Ordnungsamt kann der dafür vorgesehene Zeitraum von maximal zwei Tagen auch verlängert werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verstorbene an keiner meldepflichtigen Krankheit litt.In der Regel findet die Aufbahrung in einem speziellen Raum auf dem Friedhof, beim Bestatter, in Kliniken oder Heimen statt. Dort können Angehörige in ruhe Abschied nehmen oder Totenwache halten.
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