Lexikon

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Erbfolge, gesetzliche
Ist kein Testament oder kein Erbvertrag vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese gilt sowohl für natürliche als auch juristische Personen:
Ehegatte
  • Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers, also eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder, Enkel und Urenkel
  • Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten, Großneffen und -nichten
  • Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen
  • Ordnung: Urgroßeltern und Großonkel und Großtanten
  • Ordnung: entferntere Voreltern und deren Abkömmlinge
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