Lexikon

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Erbrecht
Das Erbrecht ist ein Grundrecht und regelt die Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte im Todesfall. Es regelt aber auch für die Hinterbliebenen das Recht zu erben. Das deutsche Erbrecht unterscheidet sich vom österreichischen und schweizerischen Erbrecht.
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