Lexikon

Hier finden Sie Erklärungen zu zahlreichen Begriffen!

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Sarg
Der Sarg ist in verschiedenen Formen und Materialien seit mehr als 5.000 Jahren aus allen Teilen der Welt belegt. Särge aus Stein, Ton, Kupfer, Blei, Blech und Pappe dienen dabei nicht nur als Behältnis des Leichnams zur Beerdigung, sondern auch für den Transport und die Aufbewahrung.
Aufgrund von Umweltschutzbestimmungen darf in Deutschland ausschließlich Holz als Sargmaterial verwendet werden. Die Verwendung anderer holzähnlichen und leicht verrotbaren Materialien bedarf der behördlichen Genehmigung. Die Auskleidung muss ebenfalls biologische abbaubar sein und gleichzeitig das austreten von Flüssigkeiten verhindern.
Seebestattung
Die Seebestattung hat in der Schifffahrt hat eine lange Tradition. Sie ist sowohl Notbestattung (z.B. im Krieg oder bei Suchengefahr) als auch unter den Angehörigen der Marine als ehrenvolle Form der Bestattung. Die Beisetzung auf hoher See ist seit dem vermehrten Aufkommen der Einäscherung eine Alternative zum Friedhof. Die Seebestattung findet außerhalb der Drei-Meilen-Zone mit einer speziellen Seeurne statt. Die Urne löst sich innerhalb kurzer Zeit auf. Die Koordinaten der Bestattung werden in das Logbuch eingetragen.
Für eine Seebestattung ist eine schriftliche Willenserklärung. Dies kann sowohl zu Lebzeiten vom Verstorbenen selbst, aber auch nach dem Tod von den Hinterbliebenen ausgestellt werden. Diese Erklärung ist bei den zuständigen Behörden einzureichen.
Sterben
Sterben ist der Übergang vom Leben zum Tod. Das Wort stammt aus dem Westgermanischen und bedeutet „starr, steif werden“.

Die natürlichen, biologischen Sterbephasen verlaufen in folgender Reihenfolge:
  • Verringerte Hirnaktivität
  • Verflachung der Atmung
  • Verschlechterung des Sehvermögens
  • Einschränkung des Hörvermögens
  • Verlust des Sehvermögens
  • Herzstillstand
  • Hirntod
Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde wird mit dem Totenschein beantragt. Dazu werden der Personalausweis des Verstorbenen und je nach Familienstand noch die Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil benötigt. Die Beantragung muss spätestens am nächsten Tag erfolgen, und zwar bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Todesfall ereignet hat. Mitunter kann dies auch außerhalb des Wohnortes des Verstorbenen geschehen.
Die Sterbeurkunde ist für viele andere Formalitäten notwendig, wie z.B. für Rententräger, Krankenkasse, Versicherungen, Banken oder Nachlassgericht. Daher sollte eine ausreichende Zahl, etwa 10 Exemplare, beantragt werden.
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