Lexikon

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Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde wird mit dem Totenschein beantragt. Dazu werden der Personalausweis des Verstorbenen und je nach Familienstand noch die Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil benötigt. Die Beantragung muss spätestens am nächsten Tag erfolgen, und zwar bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Todesfall ereignet hat. Mitunter kann dies auch außerhalb des Wohnortes des Verstorbenen geschehen.
Die Sterbeurkunde ist für viele andere Formalitäten notwendig, wie z.B. für Rententräger, Krankenkasse, Versicherungen, Banken oder Nachlassgericht. Daher sollte eine ausreichende Zahl, etwa 10 Exemplare, beantragt werden.
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