Lexikon

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Testament
Das Testament, umgangssprachlich auch letzter Wille genannt, regelt den Erbfall und ist damit ein Bestandteil des Erbrechts. Eine klare testamentarische Regelung ist sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht den Vorstellungen des Erblassers entspricht.
Liegt ein Testament vor, muss das Original umgehend dem Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen vorgelegt werden. Das Amtsgericht fungiert in diesem Fall als Nachlassgericht. Ist das Testament notariell beglaubigt, ist dem Gericht auch der Notar zu nennen.
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