Erstmals Asche auf Privatgelände verstreut

Es ist ein Novum in der deutschen Bestattungskultur: Erstmals wurde mit offizieller Erlaubnis die Asche eines Verstorbenen auf einem privaten Grundstück verstreut. Rund sechs Wochen hat es gedauert, bis Stefan Schulz aus Bremen die Genehmigung dafür bekam. Nun hat er ein kleines Stück deutscher Geschichte geschrieben.

17. Februar 2015
Seit dem 1. Januar 2015 darf in Bremen als erstem Bundesland die Totenasche auch auf Privatgrundstücken ausgebracht werden. Doch scheinbar hatten die Bremer Behörden noch keine Regelung gefunden, wie sie mit den nun folgenden Anträgen umgehen sollten. So begann für Stefan Schulz und seine Familie eine Wartezeit mit gemischten Gefühlen. Laut Weser-Kurier ärgerte sich Stefan Schulz, dass sein Antrag so lange liegen blieb. Er sei von einer Behörde zur nächsten geschickt worden. „Keiner wollte zuständig sein – ein Wahnsinnszirkus", wird er zitiert.

Mitte Dezember 2014 legte Stefan Schulz’ Vater in einer schriftlichen Verfügung fest, dass seine Asche auf dem eigenen Grund und Boden ausgebracht werden sollte. Als der Vater dann am 28. Dezember starb, wollte Stefan Schulz diesen Wunsch natürlich erfüllen. Zuerst telefonierte Schulz mit der Abteilung Friedhofsverwaltung vom Umweltbetrieb Bremen. Vergeblich, denn dort wusste wohl niemand über die neue Regelung und deren Umsetzung Bescheid. „Sie wollten mich wieder anrufen, aber da kam nichts mehr“, erläutert Schulz die Situation gegenüber dem Weser-Kurier.  Anschließend wandte er sich an das Institut für Rechtsmedizin, die Gesundheitsbehörde und das Umweltressort. Schließlich erfuhr er vom Institut, dass es doch zuständig sei. Nach rund 6 Wochen waren die Unterlagen bearbeitet und Schulz erhielt die gewünschte Genehmigung. Doch die nächste Geduldsprobe ließ nicht lange auf sich warten: Ein Mitarbeiter des Krematoriums verweigerte die Herausgabe der Urne. Eine entsprechende Anweisung erhielt der Mitarbeiter erst auf dringliche Nachfrage beim Stadtrat.

Laut Gesetz erteilt in Bremen das Institut für Rechtsmedizin die Genehmigung für eine Bestattung auf privatem Gelände. Dafür dafür fehlen dem Institut nach Informationen des Bremer-Kuriers wohl einige  verwaltungstechnische und juristische Kenntnisse. Daher übernimmt das Umweltressort vorerst einige Aufgaben, wie z.B. die Überprüfung der Privatgrundstücke im Grundbuch. Eine endgültige Regelung stehe noch aus, sagte Ressortsprecher Jens Tittmann der Zeitung. Das hänge auch damit zusammen, dass dem Institut zum Ende des Jahres vorsorglich gekündigt wurde: Bremen will die Leichenschau neu organisieren.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Bremer Kurier; www.weser-kurier.de
Süddeutsche Zeitung, www.sueddeutsche.de

Bild: Wkipedia
Stichworte: Journal,

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