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Zu Lebzeiten hat jeder das Recht, über sein Hab und gut zu bestimmen. Liegt dies in schriftlicher Form vor, dann nennt man dies Testament oder „letzter Wille“. Das Testament regelt den Erbfall – vor allem dann, wenn der Verstorbene eine andere Erbfolge bevorzugt als es die gesetzliche bestimmt.
Auch am Ende des Lebens sollte jeder sein gutes Recht bekommen. Das  Verfassen eines Testaments ist sinnvoll. Vor allem dann, wenn man es nicht dem Gesetzgeber überlassen will, wie das eigene Erbe aufgeteilt werden soll. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, seinen letzten Willen zu äußern.
Das Testament bzw. "der letzte Wille" führen leider immer wider zu Streitigkeiten innerhalb der Familien. Daher ist es sinnvoll, eindeutige und nachvollziehbare Anordnungen zu treffen. Das beginnt mit Wünschen für die eigene Bestattung bis hin zu Änderungen der Erbfolge.
Ein Todesfall verursacht unweigerlich Kosten. Die Bestattung nimmt dabei den größten Anteil ein. Aber wer trägt eigentlich die Kosten? Gibt es eine grundsätzliche Verpflichtung?
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