Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben im Jahr 2004 die Zahlung dieser Geldleistung eingestellt. Dies geschah mit in Kraft treten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) vom 14. November 2003. Zum damaligen Zeitpunkt betrug der Zuschuss zu den Bestattungskosten beim
Tod des Versicherten 525,00,- Euro und 262,50 Euro beim
Tod eines familienversicherten Angehörigen. Diese Geldleistung besteht nur noch in der Beamtenversorgung.
Gesetzliche Unfallversicherung
Bei einem Arbeitsunfall tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Die Hinterbliebenen erhalten ein Sterbegeld. Allerdings richtet sich die Höhe des Sterbegelds nicht an der Höhe des Arbeitslohns des Verstorbenen. Die Geldleistung beträgt ein Siebtel der des Todes geltenden Bezugsgröße. Bei der Bezugsgröße handelt es sich um das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet, ein tödlicher Unfall von einem Kind in der Schule und einem Angestellten an seiner Arbeit werden gleichgestellt. Das Sterbegeld zahlen die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
Gesetzliche Rentenversicherung
Ein Sterbegeld zahlt die gesetzliche Rentenversicherung im Prinzip nicht. Allerdings zahlt die Versicherung den Hinterbliebenen von Rentenbeziehern drei Monate die Rente in voller Höhe weiter.
Beamtenversorgung
Für hinterbliebene Ehegatten und Kinder von Beamten und Ruheständlern gilt §18 des Beamtenversorgungsgesetzes. Danach steht ihnen ein Sterbegeld zu, das den zweifachen Wert der Dienstbezüge bzw. des Ruhegehaltes hat.
Private Versicherungen
Bei privaten Versicherungen werden die Geldleistungen individuell vereinbart. Die Versicherungssummen werden mit dem Vertrag festgeschrieben, ebenso wie die Konditionen, in welchen Fällen die Versicherungssummen ausgezahlt werden.
Ein Sterbegeld zahlt die private Krankenversicherung in der Regel nicht, da der
Tod keine Leistung aus dem Leistungskatalog der Versicherung widerspiegelt. Es kann ausgezahlt werden, wenn die gesetzliche Unfallversicherung ebenfalls zahlt.
Allerdings bietet die Versicherungswirtschaft selbstständige Sterbegeldversicherungen an, die zu den Kapitallebensversicherungen zählen.
Hinweis: Keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes (RBRG)