Das Recht auf Trauer

Wer einen geliebten Menschen verloren hat - durch Trennung oder Tod - hat das Recht auf Trauer. Könnte man jedenfalls meinen. Dass dem nicht so ist, zeigt ein Phänomen, das sich "sozial nicht anerkannte Trauer" nennt.

24. Januar 2013
Geltende Normen oder Vorstellungen sollen jemandem das Recht auf Trauer absprechen? Was im ersten Moment schwer vorstellbar klingt, ist in Deutschland für einige Betroffene eine bittere Realität. Ein Beispiel: Der ehemalige Ehepartner, der seit Jahren in einer neuen Beziehung lebt, stirbt. Das nähere Umfeld der betroffenen Person ist aber nun der Meinung, dass die Stärke der Trauer im Widerspruch zur sozialen Bindung steht. Weil aber Ehen und Partnerschaften heute immer seltener bis zum Tode des anderen bestehen, steigt die Zahl dieser Fälle.

Wenig bis kein Verständnis
Ganz schwierig wird es, wenn sich um Todesfälle am Arbeitsplatz handelt, um den Tod eines ehemaligen langjährigen Partners oder gar um den Tod eines heimliches Partners. In den beiden ersten Fällen ist Mitgefühl durch Freunde und Verwandten durchaus zu erwarten, aber übersteigen selten ein gewisses Maß. Verstirbt ein heimlicher Partner kann man von seinem Umfeld allerdings kein Verständnis erwarten. Das birgt die Gefahr, dass die Trauer ebenfalls verheimlicht wird und sich Emotionen andere Ventile suchen. Nicht selten gehen damit Verhaltensänderungen einher, die das Umfeld nicht deuten und damit auch nicht verstehen kann.

Unangebrachte Trauer?
Jeder hat ein anderes Verständnis darüber, ob und wie getrauert werden soll und darf. Bei sehr alten Menschen, stark behinderten Menschen, Komapatienten oder bei still geborenen Kindern gibt es unterschiedliche Meinungen, ob eine lange Trauerzeit überhaupt angebracht sei. Bei Haustieren gibt es sogar sehr radikale Meinungen. Das kann auch für Suizide gelten. Da die Selbsttötung kulturell sehr unterschiedlich betrachtet wird, werden Hinterbliebene nicht selten mit Ihrem Schmerz allein gelassen. Oftmals werden Selbstmörder sogar aus der Religionsgemeinschaft ausgeschlossen und es werden ihnen bestimmte Bestattungsformen und -riten versagt. Das kann Hinterbliebene stark belasten.

Professionelle Hilfe
Wenn Betroffene das Gefühl haben, dass ihnen ihr Umfeld das nötige Verständnis versagt, dann ist professionelle Hilfe durch einen Trauerbegleiter ratsam. Eine entsprechende Begleitung finden Sie hier in unserem Branchendienst


Bild: flikr.com; Maik Meid
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