Bestattung im Ausland

Der Wunsch, der ersten Einwanderer-Generation nach Deutschland, in der Heimat beerdigt zu werden, ist sehr ausgeprägt. Das hat nicht nur mit der Liebe zum Geburtsland zu tun.

Gerade bei den türkischstämmigen Migranten liegt das auch an den deutschen Bestattungsgesetzen und den Friedhofsordnungen. Denn diese erfüllen zum Teil nicht die muslimischen Bestattungsvorschriften, wie z.B. die Beerdigung in einem Leinentuch ohne Sarg oder die geografische Ausrichtung des Leichnams nach Mekka.

Stirbt ein Deutscher im Ausland, so ist eine Überführung in die Heimat nicht zwingend notwendig. Allerdings müssen in dem jeweiligen Land alle Vorschriften erfüllt und die notwendigen Papiere vorhanden sein.

Aber es zieht auch viele Deutsche noch nach dem Tod ins Ausland. Sie möchten in Ihrem Traumland beigesetzt werden. Das ist wesentlich komplizierter und sollte schon zu Lebzeiten geregelt sein. Denn in Deutschland gibt es sowohl eine Bestattungspflicht als auch ganz klare Vorschriften zur Wahrung der Totenruhe. Wenden Sie sich dafür bitte an ein kompetentes Bestattungsunternehmen.

Noch ein Hinweis: Der Schmuggel von Urnen über die deutsche Grenze ist nicht erlaubt. Das kann unter Umständen sehr teuer werden.
von: Michael Kraus-Schartner, 21.03.2012

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