Was darf eine Beratung kosten?

Es ist eine immer wieder kehrende Frage, die viele Dienstleister betrifft: Ist eine Rechnung für ein ausführliches Beratungsgespräch gerechtfertigt? Die Verbraucherinitiative Aeternitas.de hat sich mit diesem Thema, das auch Bestatter angeht, intensiv auseinander gesetzt.

20. Juni 2013
Stellen Sie sich vor, Sie bekommen eine Rechnung von einem Elektronikmarkt, Möbelhaus, Autohändler oder sonstigem Fachmarkt, obwohl Sie dort weder etwas bestellt noch gekauft haben. Nur weil Sie sich beraten ließen. Das würde die Verbraucherschützer auf den Plan rufen. Wie aber sieht es im Handwerk und im Dienstleistungssektor aus? Und wie bei den Bestattungsinstituten?

Viele Bestatter beraten grundsätzlich kostenlos und verbuchen dies unter dem Servicegedanken. Manche machen die gesonderte Berechnung des Beratungsgesprächs von dessen Umfang abhängig. Andere wiederum davon, ob später ein Auftrag erteilt wird. In diesem Fall rechnen sie die Beratungskosten wieder an. Es soll aber auch Institute geben, die nur Beratungsleistungen vergütet haben möchten, die außerhalb ihrer Geschäftsräume stattfinden. So gibt also unterschiedliche Modelle, wie die Leistung in Rechnung gestellt wird bzw. werden kann. Das allein klärt aber noch nicht, ob die Beratung eines Besatters eine Leistung ist, die überhaupt bezahlt werden muss?

Dieser Frage ist die Verbraucherinitiative Aeternitas.de nachgegangen und hat eine interessante und vor allem vielschichtige Stellungnahme auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Der Artikel steht auch zum Download (40 KB) zur Verfügung.

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