Kein generelles Verbot bei Hilfe zum Suizid?

Sowohl unter Ärzten als auch gesamtgesellschaftlich wird immer wieder diskutiert, ob Menschen mit Selbsttötungsabsicht in ihrem Tun unterstützt werden dürfen. Und wenn ja, in welchem Maße. Dazu hat jetzt die Ärztekammer Berlin ein Statement abgegeben - und das unterscheidet sich sehr zu der Ansicht der Bundesärztekammer.

08. Juli 2013
Im Angesicht des eigenen Todes wünschen sich jedes Jahr eine Vielzahl von Menschen eine Verkürzung ihrer Leiden. Den Freitod zu wählen ist die eine Sache. Ihn umzusetzen eine andere. Denn schwerkranke, meist bettlägerige Menschen sind enorm eingeschränkt in ihren Möglichkeiten. Sie sind auf Mithilfe angewiesen und bitten vor allem Ärzte ihnen "etwas" zu geben. Im Prinzip ist das nicht erlaubt und verstößt zudem gegen den ethischen Grundsatz, das Leben zu erhalten.

Die Ärztekammer Berlin verzichtet nun im Paragraph 16 der Musterberufsordnung (MBO) der Bundesärztekammer auf folgenden Zusatz: "Es ist ihnen (den Ärztinnen und Ärzten, Anmerk. d. Red.) verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten." Dieser Verzicht bietet natürlich einigen Zündstoff und facht die Diskussion weiter an.

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