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Ohne Ausbildung zum Bestatter

Lediglich ein Gewerbeschein ist notwenig, um den Beruf des Bestatters ausüben zu dürfen. Und das in einem Land, in dem für alles ein Zeugnis benötigt wird. Der Bundesverband Deutscher Bestatter dürfte darüber nicht besonders amüsiert sein, da dies den Discount-Bestattern Tür und Tor öffnet.

31. Januar 2013
Der Beruf des Bestatters ist in der Bundesrepublik frei und ungeregelt. Zwar gibt es eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Bestattungsfachkraft und ein Bundesausbildungszentrum, eine Pflicht zur Ausbildung gibt es allerdings nicht. Entsprechend einfach ist es, diesen Beruf zu ergreifen. Ihn auszuüben, ist dagegen nicht ganz so leicht. Eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung ist eine solide Grundlage für den Beruf. Darüber hinaus sind handwerkliches Geschick, eine gute Menschenkenntnis und ein hohes Einfühlungsvermögen eine unbedingte Voraussetzung. Wer über viel Berufserfahrung verfügt, kann vor der Handwerkskammer eine Meisterprüfung ablegen oder sich zum "Geprüften Bestatter" zertifizieren lassen. Darüber hinaus ist auch eine Fortbildung zum Thanatopraktiker möglich.  Dieser verleiht dem Verstorbenen ein natürliches Antlitz, damit ein Abschied am offenen Sarg möglich ist - auch bei einem Unfalltod.

Dieser "leichte" Berufseinstieg verleiht gerade den Discount-Bestattern die Möglichkeit, sich einen Teil am Markt zu sichern. Die günstigen Preise werden vor allem dadurch erzielt, dass ausschließlich Basisleistungen angeboten werden. Zusatzleistungen, wie die Organisation von Trauerfeiern, -musik und -rednern oder die Aufbahrung, führen zu Aufpreisen. Diese können zum Teil über den üblichen Branchenpreisen liegen. Eine genaue Kalkulation ist hier ratsam, genauso wie die Erstellung eines Vergleichsangebots.

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Stichworte: Journal,


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