Das Bestattungsrecht in Deutschland ist Sache der Bundesländer. Daher unterscheiden sich die Gesetze leicht von einander. Im Wesentlichen besteht das Bestattungsrecht aus der Bestattungspflicht, der Kostentragungspflicht und teilweise auch aus dem Friedhofsrecht sowie Regelungen zur Hygiene und zur Sektion (Obduktion) der Leichen.
Der folgende Beitrag gibt die generellen Richtlinien des Bestattungsrecht wieder. Die einzelnen geltenden gesetzlichen Regelungen können zumeist auf den Internetseiten der Bundesländer abgefragt werden.
Bestattungspflicht
Von der Bestattungspflicht sind die nächsten Familienangehörigen, zunächst Ehegatte, Lebenspartner, Kinder und Verwandtschaft betroffen. Dabei ist die Pflicht zur
Bestattung unabhängig von der Erbsituation. So kann es passieren, dass Angehörige ihrer gewohnheitsrechtlichen Totenfürsorge nachkommen, aber vom Erbe ausgeschlossen sind.
Durch die Bestattungspflicht haben Angehörige für Folgendes zu sorgen:
Die meisten dieser Tätigkeiten sollte man einem
Bestattungsinstitut überlassen, da sie über die Erfahrung und geeigneten Mitteln verfügen.
Kostentragungspflicht
Die Kostentragungspflicht ist – wie immer wenn es ums Geld geht – ein heikles Thema. Bei dieser Pflicht spielt nicht die Höhe der Bestattungskosten eine Rolle, sondern wer die Kosten übernimmt. Um genau zu sein: Diese Regelung beinhaltet die Verpflichtung, die Kosten zu tragen oder dem zu ersetzen, der die
Bestattung veranlasst hat.
In der Regel übernehmen die Erben die Kosten der
Bestattung oder diejenigen, die zum Unterhalt des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes verpflichtet waren. Gesetzt den Fall, dass ein Anderer für den
Tod des Verstorbenen verantwortlich ist, sind die Erben bzw. die Unterhaltspflichtigen durchaus berechtigt, von diesem die Bestattungskosten zurückzuverlangen.