Bestattungsvorsorge
Bevor ein Bestattungsunternehmen eingeschaltet wird, sollte schnellstmöglich geprüft werden, ob ein Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen wurde. Je nach Vertragsgestaltung, wurden zu Lebzeiten verschiedene Regelungen getroffen, wie z.B. die Art der Bestattung, der Sarg, die Zeremonie, der Blumenschmuck oder auch die spätere Grabpflege.
Die vorab bezahlten Beträge werden zum Schutz vor einer Insolvenz des Bestattungsinstituts oder Missbrauch auf einem Treuhandkonto festgelegt. Da es sich bei der Bestattungsvorsorge um einen rechtsverbindlichen Vertrag handelt, ist ein Eingriff durch Angehörige und Erben nicht möglich.
Blumen und Kränze
Blumen und Kränze sind Teil der christlichen Bestattung. Immer häufiger bitten mittlerweile die Angehörigen von Kränzen abzusehen. Der Grund dafür ist wahrscheinlich, dass der Kranz stark mit der Ehrung und dem Gedanken an Kriegsgefallenen und Opfern von Regimen, Terror und Unglücken verbunden ist. Blumen sind dagegen praktisch immer als letzter Gruß erwünscht, außer im Sinne des Verstorbenen wird um eine Spende an eine gemeinnützige Organisation gebeten.