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15. Mai 2025

Lexikon

Hier finden Sie Erklärungen zu zahlreichen Begriffen!

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Erbschein
Der Erbschein ist in Deutschland eine amtliche Urkunde und gilt als Nachweis der Erbenstellung. Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt oder bei einem Notar protokolliert und dient im Rechtsverkehr als Sicherheit, wenn die gesetzliche Erbfolge eingehalten wird.
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Erbvertrag
Neben dem Testament gibt es in Deutschland noch eine zweite Möglichkeit, die Aufteilung des Vermögens abweichend von der gesetzlichen Erfolge zu...
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Notar
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