Diese Seite verwendet Cookies.
Cookies speichern Informationen lokal auf Ihrem Rechner, ohne die Verwendung kann der Funktionsumfang beeinträchtigt werden.
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz
Verstanden
Stichworte, ...
19. April 2024

Lexikon

Hier finden Sie Erklärungen zu zahlreichen Begriffen!

Seite: 1 von 1 | Eintrag: 1 bis 1
Vorsorgevollmacht
Nach deutschem Recht bevollmächtigt eine Person im Falle einer Notsituation eine andere Person mit einer Vorsorgevollmacht alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Damit wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen. das bedeutet, dass er Entscheidungen an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers treffen kann. Voraussetzung für eine Vorsorgevollmacht sollte immer das uneingeschränkte Vertrauen zum Bevollmächtigten sein. Die entsprechende Rechtsgrundlage dazu liefert der § 164 ff. BGB.
Seite: 1 von 1 | Eintrag: 1 bis 1
Informiere deine Follower über diesen Artikel.
Teile diesen Artikel mit deinen Google-Kreisen.
Selbsthilfe
Was gibt es Schlimmeres als einen geliebten Menschen zu verlieren? Wie soll man damit umgehen, geschweige denn darüber hinweg kommen? Gibt es ...
Seelsorge
Die Seelsorge ist im weitesten Sinne mit Begleitung, im engeren Sinne mit Ermutigung, Ermahnung und Tröstung zu umschreiben. Sie steht in unseren...
Testament
Das Testament bzw. "der letzte Wille" führen leider immer wider zu Streitigkeiten innerhalb der Familien. Daher ist es sinnvoll,...
Bestattungsarten
Sofern der Verstorbene nicht zu Lebzeiten seine Wünsche geäußert hat, bestimmen die Angehörigen die Art und Weise der Beisetzung. Eine ...
Traueranzeige online gestalten und aufgeben
Muster-Traueranzeigen ansehen
 
 
 
Thanks for visiting