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Totenschein
Ist der Tod im häuslichen Bereich eingetreten, muss ein Arzt, am besten der Hausarzt, benachrichtigt werden. Dieser stellt den Totenschein, auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein genannt, aus. Der Arzt muss bestätigen, dass der Tod auf natürliche weise eingetreten ist- Bestehen daran Zweifel, ist die Polizei einzuschalten. Eine Beerdigung ist dann nur mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft möglich. Tritt der Tod im Krankenhaus oder Altersheim, werden die notwendigen Formalitäten von der dort ansässigen Verwaltung geregelt.
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