Bestattungsvorsorge

In Deutschland ist niemand dazu verpflichtet, Geld für die eigene Bestattung bei Seite zu legen. Um aber die Angehörigen in tiefer Trauer von einer großen (finanziellen) Sorge zu befreien, ist es möglich, zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen.

Die Bestattungsvorsorge enthält je nach Wunsch verschiedene Regelungen. Er wird meist mit einem Bestattungsinstitut vereinbart. So kann sich der Vertragsnehmer sicher sein, dass im Todesfall genau das Institut die Bestattung übernimmt, dem er vertraut. Es ist aber auch möglich, den Vorsorgevertrag mit einer Versicherung abzuschließen. Bevor also ein Bestattungsunternehmen im Todesfall beauftragt wird, sollten die Hinterbliebenen prüfen, ob ein entsprechender Vertrag vorhanden ist. 

Wie überall im Dienstleistungsbereich können auch Bestattungsvorsorgeverträge sehr unterschiedliche gestaltet sein. In der Regel werden die Art und Weise der Bestattung und der Trauerfeier bzw. Zeremonie geregelt. Darüber hinaus werden oftmals bereits der Sarg, der Grabstein und der Blumenschmuck ausgesucht. Viele legen auch fest, welche Kleidung getragen und was mit in den Sarg gelegt werden soll. Alle Leistungen werden vorab bezahlt. Auch lässt sich die spätere Grabpflege im Voraus mit einer Gärtnerei vertraglich festgelegen.

Ist ein solcher Vertrag verbindlich?

Der Bestattungsvorsorgevertrag ist ein rechtsverbindlicher Vertrag, ein so genannter Werkvertrag. Dieser wird zu Lebzeiten mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen. Ein Eingriff oder eine spätere bzw. nachträgliche Veränderung der Vertragsgestaltung durch die Angehörigen und Erben ist nicht möglich. Sicherlich können mit dem Bestattungsunternehmen weitere Absprachen getroffen werden, um die Bestattung festlicher zu gestalten.

Schutz durch Treuhandkonto

Die zu Lebzeiten eingezahlten Beträge sollten immer zum Schutz vor einer Insolvenz des Bestattungsinstituts oder einem Missbrauch auf einem Treuhandkonto festgelegt. Bei Bestattungsunternehmen, die diesen Schutz erst auf Nachfrage anbieten, sollte ein Vertragsabschluss genau überlegt werden. Im Zweifel ist davon Abstand zu nehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie in einem Bestattungsunternehmen in Ihrer Nähe. Unser Branchenführer hilft Ihnen, ein vertrauenswürdiges Institut zu finden.
von: Andreas Strug, 18.01.2013

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