In Deutschland ist niemand dazu verpflichtet, Geld für die eigene Bestattung bei Seite zu legen. Um aber die Angehörigen in tiefer Trauer von einer großen (finanziellen) Sorge zu befreien, ist es möglich, zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen.
Die
Bestattungsvorsorge enthält je nach Wunsch verschiedene Regelungen. Er wird meist mit einem
Bestattungsinstitut vereinbart. So kann sich der Vertragsnehmer sicher sein, dass im
Todesfall genau das Institut die
Bestattung übernimmt, dem er vertraut. Es ist aber auch möglich, den Vorsorgevertrag mit einer Versicherung abzuschließen. Bevor also ein Bestattungsunternehmen im
Todesfall beauftragt wird, sollten die Hinterbliebenen prüfen, ob ein entsprechender Vertrag vorhanden ist.
Wie überall im Dienstleistungsbereich können auch Bestattungsvorsorgeverträge sehr unterschiedliche gestaltet sein. In der Regel werden die Art und Weise der
Bestattung und der
Trauerfeier bzw. Zeremonie geregelt. Darüber hinaus werden oftmals bereits der
Sarg, der
Grabstein und der Blumenschmuck ausgesucht. Viele legen auch fest, welche Kleidung getragen und was mit in den
Sarg gelegt werden soll. Alle Leistungen werden vorab bezahlt. Auch lässt sich die spätere Grabpflege im Voraus mit einer Gärtnerei vertraglich festgelegen.
Ist ein solcher Vertrag verbindlich?
Der Bestattungsvorsorgevertrag ist ein rechtsverbindlicher Vertrag, ein so genannter Werkvertrag. Dieser wird zu Lebzeiten mit einem
Bestattungsinstitut abgeschlossen. Ein Eingriff oder eine spätere bzw. nachträgliche Veränderung der Vertragsgestaltung durch die Angehörigen und Erben ist nicht möglich. Sicherlich können mit dem Bestattungsunternehmen weitere Absprachen getroffen werden, um die
Bestattung festlicher zu gestalten.
Schutz durch Treuhandkonto
Die zu Lebzeiten eingezahlten Beträge sollten immer zum Schutz vor einer Insolvenz des Bestattungsinstituts oder einem Missbrauch auf einem Treuhandkonto festgelegt. Bei Bestattungsunternehmen, die diesen Schutz erst auf Nachfrage anbieten, sollte ein Vertragsabschluss genau überlegt werden. Im Zweifel ist davon Abstand zu nehmen.
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