Bestattungsvorsorge
Bevor ein Bestattungsunternehmen eingeschaltet wird, sollte schnellstmöglich geprüft werden, ob ein Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen wurde. Je nach Vertragsgestaltung, wurden zu Lebzeiten verschiedene Regelungen getroffen, wie z.B. die Art der Bestattung, der Sarg, die Zeremonie, der Blumenschmuck oder auch die spätere Grabpflege.
Die vorab bezahlten Beträge werden zum Schutz vor einer Insolvenz des Bestattungsinstituts oder Missbrauch auf einem Treuhandkonto festgelegt. Da es sich bei der Bestattungsvorsorge um einen rechtsverbindlichen Vertrag handelt, ist ein Eingriff durch Angehörige und Erben nicht möglich.