Lexikon

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Bestattungsart
Mittlerweile gibt es verschiedenste Arten der Bestattung. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten seine Wünsche nicht geäußert, so ist es Aufgabe der Angehörigen, eine Form zu bestimmen. Grundsätzlich kann zwischen Erd- und Feuerbestattung gewählt werden. Ohne weitere Formalitäten ist eine Erdbestattung möglich. Bei einer Feuerbestattung muss dem Krematorium eine schriftliche Bestätigung des Verstorbenen oder eines nächsten Angehörigen vorliegen. Die Einäscherung ist die Voraussetzung für die Seebestattung oder alternative Formen, wie z.B. die Beisetzung in einem Friedwald. In der Regel müssen Seebestattungen beim Standesamt beantragt werden. Dazu genügt ein formloses Anschreiben mit Begründung.
Vor der Einäscherung findet, außer in Bayern, ein zweite Leichenschau statt, in der ein Amtsarzt nochmals einen natürlichen Tod bescheinigen muss. Im Zweifel werden Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
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