Lexikon

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Erbschein
Der Erbschein ist in Deutschland eine amtliche Urkunde und gilt als Nachweis der Erbenstellung. Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt oder bei einem Notar protokolliert und dient im Rechtsverkehr als Sicherheit, wenn die gesetzliche Erbfolge eingehalten wird.
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