Lexikon

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Grabstein
Der Phantasie ist bei der Gestaltung des Grabsteins keine Grenze gesetzt. Dennoch ist zu beachten, dass der Grabstein in seiner Größe und seinem Aussehen der jeweiligen Friedhofsordnung unterliegt. Die Friedhofsordnungen wiederum liegen in der Gestaltungshoheit der Kommunen oder Kirchen. In der Regel bestimmen die Vorschriften die Farbe und die Oberflächenbearbeitung mit eingravierten Schriftbuchstaben oder aufgesetzten Buchstaben. Überall gleich ist, dass Grabsteine mit einer Höhe von über 0,50 m in regelmäßigen Zeitabständen gemäß der Verkehrssicherheit einem Standfestigkeitstest unterzogen werden.
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