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Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine seit dem 01.09.2009 eine rechtsverbindliche Willenserklärung zur medizinischen Versorgung. Diese wird im Voraus getroffen und regelt die spätere Versorgung, wenn keine Einwilligungserklärung mehr abgegeben werden kann. Der wichtigste Beweggrund für eine Patientenverfügung ist die Angst, als Pflegefall wehrlos einer ungewollten Behandlung ausgesetzt zu sein. In den meisten Fällen wird der Einsatz lebenserhaltender Maßnahmen geregelt. Eine Missachtung der Verfügung kann als Körperverletzung strafbar sein.

Patientenverfügungen sind in vielerlei Hinsicht problematisch. Der größte Konfliktfall besteht darin, dass die zu treffenden Maßnahmen in einer später eintretenden Situation im Voraus kaum hinreichend konkret abgefasst werden können. Zudem ist bei einem fortwährenden Krankheitsverlauf oftmals nicht eindeutig, wann die bestimmte Situation eingetreten ist.

Die Patientenverfügung ist nicht mit der Vorsorgevollmacht gleich zu setzen. Beide Verfügungen ergänzen sich und sollten nebeneinander erstellt werden.
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