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Ruhefrist
Die Ruhefrist bezeichnet den Zeitraum, in dem eine Grabstelle nicht neu belegt werden darf. Diesen Zeitraum setzt die Friedhofsverwaltung fest. Im Allgemeinen richtet sich die Ruhefrist bei Erdbestattungen nach der Dauer der Verwesung, die wiederum von der örtlichen Beschaffenheit des Bodens abhängig ist. Bei Urnenbeisetzungen ist die Ruhefrist in der Regel kürzer als bei Erdbestattungen. Staatliche oder religiöse Sonderregelungen ermöglichen auch eine unbegrenzte Ruhefrist. Er variiert zwischen 20 und 30 Jahren.
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