Lexikon

Hier finden Sie Erklärungen zu zahlreichen Begriffen!

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Testament
Das Testament, umgangssprachlich auch letzter Wille genannt, regelt den Erbfall und ist damit ein Bestandteil des Erbrechts. Eine klare testamentarische Regelung ist sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht den Vorstellungen des Erblassers entspricht.
Liegt ein Testament vor, muss das Original umgehend dem Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen vorgelegt werden. Das Amtsgericht fungiert in diesem Fall als Nachlassgericht. Ist das Testament notariell beglaubigt, ist dem Gericht auch der Notar zu nennen.
Tod
Biologisch gesehen ist der Tod der endgültige und dauerhafte Verlust aller wesentlichen Lebensfunktionen. Je nach Definition bezieht sich der Begriff auf die einzelne Zelle oder den gesamten Organismus. So ist der Verlust der Teilungsfähigkeit oder die Zerstörung einer Zelle für den Menschen noch nicht gleichbedeutend mit dem Tod, für einen Einzeller schon. Daher wird beim Menschen der Ausfall lebensnotweniger Organe, wie z.B. das Herzkreislaufsystem oder das zentralen Nervensystem, als Tod bezeichnet. Der Übergang vom Leben zum Tod nennt man sterben.

Tod, natürlicher:
Der natürliche Tod ist von vielen Faktoren abhängig, z.B. vom Alter, von Krankheiten, Lebensschwäche oder auch Missbildungen. Der Tod ist ohne schädliche Fremdeinwirkung oder durch einen Behandlungsfehler bzw. Fremdverschulden eingetreten. 

Tod, unnatürlicher:
Von einem unnatürlichen Tod spricht man, wenn eine schädliche Fremdeinwirkung (z.B. Unfall, Vergiftung, Mord oder Suizid) oder ein Behandlungsfehler bzw. Fremdverschulden vorliegt.  Auch bei einer jahrzehntelang zurückliegenden Fremdeinwirkung wird noch von einem unnatürlichen Tod gesprochen.

Tod, ungeklärt:
In Einzelfällen ist die Todesart nicht eindeutig zu klären. Es kann mit absoluter Sicherheit festgestellt werden, ob der Tod aufgrund von natürlichen oder unnatürlichen Faktoren eingetreten ist. Dann spricht man juristisch von einem ungeklärten Tod.
Todesart
Bei Todesart unterscheidet man den natürlichen, den unnatürlichen und den ungeklärten Tod (s. Tod). Auf den Totenschein wir nur die Todesart, nicht die Todesursache vermerkt.
Todesfall
Ist ein Mensch gestorben, müssen die Angehörigen eine Vielzahl von Aufgaben erledigen. Bei aller Trauer bleibt dafür nicht viel Zeit. Was aber ist zu tun? Wir möchten Sie ausführlich informieren, welche traurigen Pflichten zu erledigen sind, an wen Sie sich wenden können und wie Sie, bei aller Trauer, innerhalb kürzester Zeit, die richtigen Entscheidungen treffen können.
Todesursache
Die Todesursache ist nicht mit der Todesart gleichzusetzen. Die Todesursache ist der Auslöser für den Sterbeprozess und den Tod. Sie kann nur von einem Mediziner bestimmt werden und ist in bestimmten Fällen, wie z.B. bei gewaltsamen Todesfällen, Behandlungsfehlern oder Versicherungsfällen von entscheidender Bedeutung.
Die häufigsten Todesursachen in Deutschland sind in der Reihenfolge Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, Krebsleiden, Erkrankungen der Atemwege, Erkrankungen der Verdauungsorgane und Unfälle
Totenflecken
Als Totenflecke bzw. Leichenflecke (lateinisch: Livores) gehören zu den Todeszeichen  und wird die blauviolette Verfärbung der Haut verstanden, die nach dem Tode eintritt. Die ersten Verfärbungen entstehen nach etwa 20 bis 30 Minuten und im Besonderen an den abhängigen Körperpartien durch das schwerkraftbedingte Absinken des Bluts innerhalb der Gefäße und aller anderen Körperflüssigkeiten. Dieser Vorgang wird als Hypostase bezeichnet.
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