Lexikon

Hier finden Sie Erklärungen zu zahlreichen Begriffen!

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Überführung
Spätestens 36 Stunden nach dem Eintritt des Todes muss der Verstorbene in eine Leichenhalle auf dem Friedhof oder beim Bestatter überführt werden. In einigen deutschen Bundesländern beträgt die Zeitspanne nur 24 Stunden. Für die Überführung ist der Totenschein zwingend notwendig. Eine Sterbeurkunde muss bei einer Überführung innerhalb von Deutschland nicht vorliegen. Eine Überführung ins Ausland darf nur mit dem so genannten Leichenpass erfolgen.
Urne
Eine Urne ist ein Behälter mit einer besonderen Bedeutung. Es gibt also nicht nur eine Bestattungsurne, sondern auch eine Wahlurne (zur Sammlung der Stimmzettel) und eine Lotterieurne (zur Ziehung von Losen).
Die Bestattungsurne ist seit der Jungsteinzeit bekannt und wird zur Aufbewahrung der Asche des Verstorbenen nach der Feuerbestattung verwendet.
Die Bestattungsurne ist je nach Verwendung aus unterschiedlichem Material gefertigt. Für Erdbestattungen werden Urnen in der Regel aus Eisenblech oder Keramik hergestellt. Für die See- und Naturbestattung bestehen die Urnen aus biologisch abbaubarem Material, beispielsweise Maisstärke oder Flüssigholz.
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