Bewährungsstrafen für Zahngold-Klau

Mitarbeiter vom Hamburger Krematorium des Friedhofs Öjendorf haben jahrelang aus den Rückständen von zuvor eingeäscherten Toten Zahngold herausgeklaubt und es anschließend verkauft. Am 18. Juni 2014 haben die Richter ihr Urteil gesprochen: Sechs Angeklagte verurteilte das Landgericht zu Freiheitsstrafen zwischen acht und 16 Monaten auf Bewährung. Zwei wurden frei gesprochen.

30. Juni 2014
Im April hatten wir bereits davon berichtet, dass Krematoriumsmitarbeiter des Hamburger Friedhof Öjendorf die Totenruhe massiv gestört haben. Sie bereicherten sich auf schamlose Weise selbst, in dem sie Zahngold aus der Totenasche entwendeten. Insgesamt wurde über die Jahre um die 40 Kilogramm Zahngold an einen Hehler verkauft. Laut Welt.de geißelte der Vorsitzende Richter, Hermann Harms, die Pietätlosigkeit der verurteilten Angeklagten, sprach von ihrer "moralisch verwerflichen Selbstbereicherungsabsicht" und von dem "verheerenden Eindruck", den sie mit ihrem morbiden Treiben in der Öffentlichkeit hinterlassen hätten.

Dass lediglich Bewährungsstrafen verhängt wurden, irritiert in Anbetracht der Schadensumme. Rund 600.000 Euro haben die Verurteilten über mehrere Jahre erzielt und sich damit ein Luxusleben gegönnt.

Aufgefallen ist der Raub, weil in Öjendorf im Vergleich zu anderen Krematorien zu wenig Zahngold anfiel. Mit Hilfe von Überwachungskameras konnten die Verdächtigten dann überführt werden.

Im Normalfall kommt in Öjendorf der Erlös aus dem anfallenden Zahngold der Deutschen Kinderkrebshilfe zu gute. Damit bekommt der Diebstahl einen noch bitteren Beigeschmack. Neben der Verletzung der Totenruhe, wurde die finanzielle Unterstützung todkranker Kinder auf makabere Art geschmälert.

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