Tod und Hirntod. Einfach nicht das gleiche!

Die Diskussion über den Hirntod erhitzt seit fast 50 Jahren die Gemüter. Denn seit 1968 gilt er als Voraussetzung für die Organentnahme. Ein Ende ist nicht in Sicht, auch wenn die Mehrheit des Deutschen Ethikrats die Auffassung vertritt, dass der Hirntod ein sicheres Todeszeichen ist. Weiter heißt es in der Stellungnahme vom 24.02.2015, dass nur dann die Spende lebenswichtiger Organe zulässig sein darf, wenn der Tod des möglichen Organspenders festgestellt ist - die so genannte Dead-Donor-Rule. Die Ärztezeitung greift das Thema vielschichtig auf.

09. März 2015
Laut Lexikon ist der Hirntod lediglich eine Todesdefinition. Er bezeichnet das irreversible Ende aller Hirnfunktionen aufgrund von weiträumig abgestorbenen Nervenzellen. "Doch wann genau im Sterbensprozess die Grenze zwischen Leben und Tod irreversibel überschritten wird, ist alles andere als eindeutig", schreibt die Ärztezeitung in ihrer Online-Ausgabe. Philosoph Professor Dieter Birnbacher, Mitglied der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer, verwies auf die Tatsache, dass wichtige Körperfunktionen des Hirntoten nach wie vor fortbestehen, auch wenn das Herzkreislaufsystem künstlich am Leben gehalten werden muss. Damit wäre es für Birnbacher offenkundig, dass der Hirntod unter anthropologischen Gesichtspunkten nicht mit dem Tod gleichzusetzen ist.

Die Ärztezeitung gibt Folgendes zu bedenken: "Man könnte den Tod des Patienten nun zwar damit begründen, dass das, was noch lebt, aus sich heraus nicht lebensfähig ist. Auch der Verlust des Bewusstseins, an dem letztlich alles klebt, was wir dem Menschsein zuschreiben, ließe sich für eine Todesdefinition heranziehen. Beide Begründungen seien jedoch problematisch. So haben Föten und Embryonen ebenfalls kein erkennbares Bewusstsein und sind zudem aus sich heraus nicht biologisch lebensfähig, sondern auf die Versorgung durch den maternalen Organismus angewiesen".

Dieser Vergleich lässt erkennen, wie schwierig es ist, Leben und Tod genau zu definieren. Da reichen ausschließlich medizinische, naturwissenschaftliche Aspekte nicht aus. Wie wichtig aus Sicht der Ärztezeitung eine gut begründete Todesdefinition ist, zeigt die rechtliche Sicht: Ärzte sollen von der Befürchtung entlastet werden, bei der Organentnahme einen Menschen zu töten.

Den kompletten Artikel der Ärztezeitung lesen Sie hier: www.aerztezeitung.de
Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur Organspende können Sie hier als PDF herunterladen.

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