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Alle Themen mit dem Stichwort "Bestattungsinstitut"

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Die Bestattung ist mittlerweile nicht mehr nur allein dem Menschen vorbehalten. Immer häufiger werden auch verstorbene Haustiere zu Grabe getragen. Daran ist zu erkennen, dass sich die Bestattungskultur in den letzten Jahren sehr entwickelt hat. War das Begräbnis noch bis weit in das 18. Jahrhundert ausschließlich Sache der Kirche, so ist es heute auch ein sehr bürokratischer Vorgang.
Für viele ist klar: Der letzte Weg des irdischen Daseins soll zu einem schönen und würdevollen Abschied werden. Auch wenn es im ersten Moment als pietätslos erscheint: Auf die Kosten zu achten und mehrere Angebote einzuholen, ist nicht nur Ihr gutes Recht. Es ist auch enorm wichtig, um Schulden oder Streit innerhalb der Familie zu vermeiden. Denn die Kosten für eine Bestattung gehen schnell in die Zehntausende. Eine Grenze nach oben gibt es nicht.
In Deutschland ist niemand dazu verpflichtet, Geld für die eigene Bestattung bei Seite zu legen. Um aber die Angehörigen in tiefer Trauer von einer großen (finanziellen) Sorge zu befreien, ist es möglich, zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen.
Bei aller Trauer: Viel Zeit bleibt nicht, den Tod eines Angehörigen zu melden. Innerhalb von drei Werktagen sollte dieser Behördengang zum Standesamt erledigt sein. Dort beantragen Sie die wichtige Sterbeurkunde.
Die Voraussetzung für einen Totenschein ist eine gründliche Untersuchung. Der Arzt bestimmt, ob und wann der Tod eingetreten ist und stellt daraufhin das wichtige Dokument aus.
Traueranzeigen und -briefe sind gut geeignet, viele Menschen zu erreichen und/oder die Gemeinde zu benachrichtigen. Sie sind ein fester Bestandteil der Bestattung und über die Information hinaus auch immer Ausdruck der eigenen Trauer. Durch das Internet erfährt insbesondere die Traueranzeige eine neue und wichtige Bedeutung.
So paradox es klingt, aber in Deutschland ist für die Beförderung eines Leichnams keine besondere Genehmigung notwendig. Dennoch sollte die Überführung grundsätzlich von einem Bestatter übernommen werden. Nur dieser gewährleistet einen sicheren und vor allem hygienisch einwandfreien Transport. Wer letzteres nicht vorweisen kann, macht sich unter Umständen strafbar.
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