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Alle Themen mit dem Stichwort "Letzter Wille"

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In Deutschland ist niemand dazu verpflichtet, Geld für die eigene Bestattung bei Seite zu legen. Um aber die Angehörigen in tiefer Trauer von einer großen (finanziellen) Sorge zu befreien, ist es möglich, zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen.
Sind mehrere Personen erbberechtigt, entsteht eine so genannte Erbengemeinschaft. Diese Gemeinschaft hat im Sinne des Gesetzes die Aufgabe, den Nachlass auseinanderzusetzen. Im normalen Sprachgebrauch bedeutet das die Aufteilung des Erbes.
Viele Menschen fürchten sich davor, jahrelang künstlich am Leben gehalten zu werden oder als Pflegefall wehrlos einer ungewollten Behandlung ausgesetzt zu sein. Daher ist die Patientenverfügung eine sinnvolle Willenserklärung zur späteren medizinischen Versorgung
Zusätzlich und auch unabhängig vom Testament, einer Patientenverfügung und von einer Bestattungsvorsorge ist es sinnvoll, die eigenen Wünsche intensiv mit der Familie zu besprechen und gegebenenfalls niederzuschreiben
Zu Lebzeiten hat jeder das Recht, über sein Hab und gut zu bestimmen. Liegt dies in schriftlicher Form vor, dann nennt man dies Testament oder „letzter Wille“. Das Testament regelt den Erbfall – vor allem dann, wenn der Verstorbene eine andere Erbfolge bevorzugt als es die gesetzliche bestimmt.
Auch am Ende des Lebens sollte jeder sein gutes Recht bekommen. Das  Verfassen eines Testaments ist sinnvoll. Vor allem dann, wenn man es nicht dem Gesetzgeber überlassen will, wie das eigene Erbe aufgeteilt werden soll. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, seinen letzten Willen zu äußern.
Der eigene Tod ist ein unliebsames Thema. Viele bagatellisieren die Ernsthaftigkeit oder weigern sich geradezu, darüber nachzudenken. So verständlich dies auch ist: Den Angehörigen nimmt eine durchdachte Vorsorge viele Entscheidungen ab und erleichtert ihnen den bürokratischen sowie finanziellen Aufwand.
Ist ein Mensch gestorben, sind viele Aufgaben zu erledigen. Bei aller Trauer bleibt dafür meist wenig Zeit. Im Folgenden möchte Doolia Sie informieren, was und wann getan werden sollte bzw. getan werden muss.
Ein Todesfall verursacht unweigerlich Kosten. Die Bestattung nimmt dabei den größten Anteil ein. Aber wer trägt eigentlich die Kosten? Gibt es eine grundsätzliche Verpflichtung?
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