Friedhof

Die einen machen am liebsten einen großen Bogen um ihn, für andere ist er ein Ort der Besinnung und für einige hat er etwas magisch Anziehendes: der Friedhof. Er ist aber vor allem dazu bestimmt, Menschen die letzte Ruhe zu gewähren und den Angehörigen das ungestörte Gedenken und Erinnern zu ermöglichen. Darüber hinaus spielt er eine wichtige Rolle in den religiösen Praxis und erfüllt wichtige öffentliche Interessen.

Rituelle Begräbnisstätten sind seit Menschengedenken und überall auf der Welt bekannt und zu finden. Überall, wo Menschen sesshaft wurden und dauerhaft in Gruppen zusammenlebten, entstanden festgelegte Orte, an denen Bestattungen durchgeführt wurden.  Die ältesten Gräber in Mitteleuropa sind Erdhügel und Steinbauten, wie z.B. Dolmen. Im deutschen Sprachgebrauch werden sie auch als Hünengrab bezeichnet. Teilweise oder in abgewandelter Form blieben in verschiedenen Kulturen die Rituale der Bestattung über die Jahrtausende erhalten.

Der Friedhof ist und wird für die meisten von uns ein Ort, an dem wir trauern und Menschen besuchen können, die uns lieb waren. Viele halten Zwiesprache mit den Toten und binden sie in die aktuellen Geschehnisse des eigenen Lebens mit ein. Das ist vielen Menschen wichtig. Es trägt einerseits dazu bei, mit dem Tod und dem eigenen Schmerz umgehen zu können. Andererseits bleiben die emotionalen Verbindungen zu den Verstorbenen erhalten, die schon zu Lebzeiten fest und innig waren. Das Andenken zu erhalten und an die nachfolgende Generation weiterzugeben, gehört in vielen Familien zur Tradition.

Die Geschichte des Friedhofs

Die Geschichte des Friedhofs – so wie wir ihn kennen – beginnt mit der zunehmenden Christianisierung. Als Vorbild für eine Bestattung galt die Beisetzung von Jesus Christus. Zunehmend wurde sie die Feuerbestattung abgelehnt. Darüber hinaus wuchs ab dem 5. Jahrhundert das Bedürfnis, so nah wie möglich an den Heiligtümern der Kirche begraben zu sein. Es entstanden vermehrt so genannte Kirchhöfe innerhalb der Siedlungen. Zudem untersagte Karl der Große die Feuerbestattung im Jahr 785 in seinem Reich. Erst mit dem Vatikanischen Konzil von 1963 löste sich die katholische Kirche von diesem Verbot.

Infolge von Seuchen, Kriegen oder Hungersnöten gerieten Kirchhöfe schnell an ihre Kapazitätsgrenzen. Darüber hinaus drohten aufgrund der damaligen hygienischen Verhältnisse und der anhaltenden Geruchsbelästigung  gesundheitliche Gefahren. Daher wurden innerstädtische Kirchhöfe vermehrt wieder aufgegeben und zentrale Friedhöfe außerhalb der Stadtmauern eingerichtet. Die Trennung von Kirche und Staat verstärkte diese Entwicklung.

Heute unterliegen Friedhöfe einer gesetzlichen Verwaltung und sind entsprechend dem geltenden Friedhofs- und Bestattungsrecht organisiert.

Friedhofsverwaltung

Erster Ansprechpartner in allen Belangen des Friedhofs ist die örtliche Friedhofsverwaltung. Wie der Name schon erahnen lässt, ist damit der Friedhof nicht nur ein Ort der Besinnung. Er ist auch ein Ort der Regeln. Je nach Bundesland und geltendem Recht, setzen diese Regeln die Friedhofsverwaltung um. Sie enthalten den Gebührenkatalog und viele Vorschriften zur Bestattung, zur Grabgestaltung, -bepflanzung und -pflege, zu gewerblichen Tätigkeiten und zum Verhalten auf dem Friedhof sowie zu den Öffnungszeiten. Auch die Nutzung der Trauerhalle oder Kapelle wird über die Friedhofsverwaltung abgestimmt.

Angehörige und Bestattungsunternehmen vereinbaren mit der Friedhofsverwaltung auch die Auswahl der Grabstätte. Dabei besteht in der Regel die Möglichkeit, zwischen Reihen- und Wahlgräbern für die Erd- und Feuerbestattung sowie Urnengräber in einer (anonymen) Gemeinschaftsanlage zu wählen. Je nach Friedhof gibt es auch andere Bestattungsmöglichkeiten.
von: Michael Kraus-Schartner, 21.03.2012

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