Patientenverfügung

Viele Menschen fürchten sich davor, jahrelang künstlich am Leben gehalten zu werden oder als Pflegefall wehrlos einer ungewollten Behandlung ausgesetzt zu sein. Daher ist die Patientenverfügung eine sinnvolle Willenserklärung zur späteren medizinischen Versorgung

Seit dem 01.09.2009 ist die Patientenverfügung rechtsverbindlich. Sie kann formlos erfolgen und bedarf für die Gültigkeit lediglich der eigenen Unterschrift. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.

Vorlagen für eine Patientenverfügung finden Sie unter folgenden Links:

Die Patientenverfügung soll die spätere medizinische Versorgung regeln, wenn die eigene Einwilligungserklärung im konkreten Fall mit mehr gegeben werden kann. Damit werden bei schwierigen Entscheidungen vor allem die Angehörigen entlastet. Denn nicht immer ist eindeutig klar, ob Ärzte das Leiden heilen können oder ob das Leiden einen nicht mehr umzukehrenden tödlichen Verlauf nimmt. Eine Missachtung der Verfügung kann als Körperverletzung strafbar sein.

So konkrete Angaben wie möglich

Mit der Verabschiedung der gesetzlichen Regelung durch den deutschen Bundestag und der Zustimmung im Bundesrat nimmt das Recht auf Selbstbestimmung einen höheren Stellenwert ein, als das ethische Gebot der Ärzte, das Leben unter allen Umständen zu erhalten. Doch damit beginnt die Problematik. Nur genaue Angaben über spätere Maßnahmen ermöglichen eine eindeutige Ermittlung des genauen Versorgungswunsches. Daher sollten die Anweisungen so konkret wie möglich sein, wie z.B. als Koma- oder Demenzpatient nicht jahrelang künstlich am Leben gehalten zu werden. Allgemein gehaltene Formulierungen, wie z.B. versorgt zu werden, solange es eine realistische Chance auf Heilung oder Linderung besteht, können verschieden interpretiert werden. Denn was ist realistisch oder welcher Genesungsgrad bedeutet Linderung?

Alle Eventualitäten können nur schwer vorausgesehen werden. Daher ist es ratsam, zusätzlich noch persönliche Einstellungen hinzuzufügen. Aus dieser – am besten selbst formulierten – Darstellung sollten Ansichten zum Leben, zur Religion, zu Wertvorstellungen aber auch zum Tod hervorgehen. So können Ärzte und Angehörige bei schwerwiegenden Entscheidungen leichter die Wünsche des Patienten interpretieren. Allerdings ist eine aktive Sterbehilfe in Deutschland nicht erlaubt.

Was passiert ohne Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist ein vieldiskutiertes Thema – unter Ärzten, Angehörigen und Rechtsgelehrten. Denn der größte Konfliktfall besteht darin, dass die zu treffenden Maßnahmen in einer später eintretenden Situation im Voraus kaum hinreichend konkret abgefasst werden können. Zudem ist bei einem fortwährenden Krankheitsverlauf oftmals nicht eindeutig, wann eine bestimmte Situation nun eingetreten ist. Nicht nur im Ernstfall entscheiden die Ärzte über die medizinische Versorgung. Denn sie sind verpflichtet, Leben zu erhalten. Sie bestimmen, ob ein Patient noch am Leben ist oder bereits im Sterben liegt. Im besten Fall stimmen sich die Mediziner mit den Angehörigen ab

Gute Kombination für die Selbstbestimmung

Die Patientenverfügung ist nicht mit der Vorsorgevollmacht gleich zu setzen. Beide Verfügungen ergänzen sich und sollten nebeneinander erstellt werden.
von: Michael Kraus-Schartner, 20.03.2012

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