Sterbegeldversicherung

Eine Sterbegeldversicherung ist mitunter ein sinnvoller Teil der eigenen Vorsorge. Sie werden seit 2004 verstärkt von Versicherern angeboten und entsprechend genutzt. Zu diesem Zeitpunkt ist das von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlte das Sterbegeld weggefallen.

Mit der Versicherungssumme soll eine würdige und angemessene Bestattung sichergestellt  und weitere damit verbundenen Kosten abgedeckt werden. Sie kann, muss aber nicht an einen Bestattungsvorsorgevertrag geknüpft sein.

Die Sterbegeldversicherung ist eine Kapitallebensversicherung auf den Tod. Die Versicherungssumme ist im Gegensatz zu einer herkömmlichen Lebensversicherung meist recht klein. Üblich sind Betragszahlungen, die zwischen dem 65. und 85. Lebensjahr enden. Selbstverständlich können auch feste Beitragszahlungsdauern – in der Regel bis zu 25 Jahren - vertraglich vereinbart werden. Durch die Überschussbeteiligung erhöht sich während der Vertragslaufzeit zusätzlich die Versicherungssumme.

Die Höhe des Beitrags

Die Höhe des Versicherungsbeitrages ist von zwei Faktoren abhängig: zum einen vom Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss und der Versicherungssumme, die im Todesfall ausgezahlt  werden soll. Wird die Versicherung erst im hohen Alter abgeschlossen, sind die Beiträge durch das größere Sterblichkeitsrisiko auch entsprechend höher. In der Regel wird auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Allerdings zahlen die meisten Versicherungsunternehmen die ersten drei Jahre nach Vertragsabschluss im Sterbefall kein oder nur anteilig Geld aus.

Es kann auch festgelegt werden, dass die Versicherungssumme zu einem bestimmten Zeitpunkt, also auch zu Lebzeiten ausgezahlt wird. Die Beiträge steigen allerdings je früher die automatische Auszahlung bei Erleben des betreffenden Endalters erfolgt.

Lohnt sich eine Versicherung?

Die Meinungen über den Sinn einer Sterbegeldversicherung sind geteilt. Im Prinzip kommt es auf drei Dinge an. Zum einen darauf, in welchem Lebensjahr die Versicherung abgeschlossen wird. Weiterhin ist für den einzelnen zu klären, ob man den Angehörigen die finanzielle Belastung einer Bestattung zumuten möchte. Und es ist wichtig für sich zu entscheiden, ob anderweitig  ein ausreichendes Vermögen abgespart werden kann.

Die Versicherungssumme selbst liegt normalerweise zwischen 2.500 Euro und 10.000 Euro. Gemessen daran sind die Beiträge recht hoch. Das liegt vornehmlich an dem Verwaltungsaufwand des Versicherers. Schließt man dagegen die Versicherung frühzeitig ab, also vor dem 50. Lebensjahr, sind die Beiträge mit einem normalen Verdienst bequem zu begleichen.

Sterbegeldversicherung bei Sozialhilfebedürftigkeit

Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Lebensversicherung wird die Sterbegeldversicherung auf den Erlebnisfall nicht zum verfügbaren Vermögen dazugezählt. Laufende Beiträge zu dieser Versicherung können im Falle des Bezugs von Hartz IV und Sozialhilfe durch das zuständige Amt übernommen werden.

In unserem Branchenführer finden Sie Versicherungsunternehmen, die eine Sterbegeldversicherung anbieten. Oder Sie informieren sich bei einem Bestattungsinstitut in Ihrer Nähe. Auch die finden Sie in unserem Branchenführer.
von: Michael Kraus-Schartner, 20.03.2012

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