Bestattungsarten

Sofern der Verstorbene nicht zu Lebzeiten seine Wünsche geäußert hat, bestimmen die Angehörigen die Art und Weise der Beisetzung. Eine traditionelle Erdbestattung ist ohne weitere Formalitäten möglich. Die Feuerbestattung gewinnt dagegen immer mehr an Bedeutung. Das liegt vor allem daran, dass die Einäscherung die Voraussetzung für bestimmte Bestattungsarten ist, wie z.B. die Seebestattung oder die Beisetzung in einem Friedwald.

Für eine Einäscherung ist das schriftliche Einverständnis des Verstorbenen oder eines nächsten Angehörigen notwendig. Außer in Bayern findet vor der Einäscherung eine zweite Leichenschau statt. Dort muss der Amtsarzt nochmals einen natürlichen Tod bescheinigen. Werden Zweifel angemeldet, so werden Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Erdbestattung

Wurde zu Lebzeiten oder von den Angehörigen die Ruhestätte gewählt, wird bei der traditionellen Erdbestattung der Sarg in der Erde beigesetzt. Der Sarg ist aus einem verrottbarem Material zu wählen. In den meisten Fällen handelt es sich um Holz. In der Regel ist die Grabstelle 2 mal 1 Meter groß und etwa 1,5 Meter tief.  Im Allgemeinen kann in einer Grabstätte, wenn es sich nicht um ein mehrstelliges Grab handelt, auch nur ein Mensch bestattet werden. Es ist aber vielerorts möglich, später zusätzlich eine Urne beizusetzen.

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Sarg in einem Krematorium verbrannt. Aus umwelttechnischen Gründen, sind für die Einäscherung nur bestimmte Särge, Sargeinbettungen und Sargbeigaben vorgesehen. Der gesamte Vorgang dauert etwa 90 Minuten und findet bei Temperaturen bis 1.200 °C statt. Um die Identität zu wahren und um Verwechselungen zu vermeiden, wird dem Sarg eine nummerierte, nicht brennbare Schamottplatte beigegeben. Die übrig bleibende Asche wird noch einmal gemahlen in eine Kapsel aus Stahlblech gefüllt. Anschließend wird die Kapsel einer Urne beigesetzt, die dann zur letzten Ruhestätte gebracht wird.

Seebestattung

Die Seebestattung war bis ins frühe 20. Jahrhundert fast ausschließlich Angehörigen von Schiffsbesatzungen vorbehalten. Das hing zum einen mit der christlichen Tradition der Erdbestattung zusammen, zum anderen mit ganz praktischen Begebenheiten. Denn oftmals konnten die Leichname aus Seuchenschutzgründen gar nicht bis zum nächsten Hafen transportiert werden. Starben Passagiere auf hoher See wurde die Seebestattung auch als Notbestattung vollzogen. Denn erst seit 1934 ist die Seebestattung gesetzlich geregelt.

Die Einäscherung ist die Voraussetzung für die Seebestattung. In der Regel muss eine Seebestattung beim Standesamt beantragt werden. Dazu genügt ein formloses Anschreiben mit Begründung. Die Bestattung findet in Gewässern außerhalb der Drei-Meilen-Zone statt, in denen nicht gefischt und kein Wassersport getrieben wird. Die Urne ist eine spezielle Seeurne, die sich nach kurzer Zeit im Wasser auflöst.

Anonyme Bestattung

Die anonyme, also die namenlose, Bestattung kann sowohl als Erd-, aber auch als Urnenbestattung erfolgen. Namenlos bedeutet, dass sich die Grabstelle auf einem schlichten und meist schmucklosen Grabfeld befindet. Wo genau, wird nicht bekannt gegeben wird, da die Angehörigen auch nicht an der Beisetzung teilnehmen. Auch wird den Verstorbenen kein Gedenkstein oder ähnliches gesetzt. Bei der halbanonymen Bestattung sind Angehörige zugelassen und es können je nach Friedhofsordnung Gedenktafeln an zentraler Stelle angebracht werden. Die anonyme Bestattung ist von allen Arten die günstigste

Urnenwände und -hallen

Das so genannte Kolumbarium ist eine Wand mit einzelnen kleinen Kammern. In deren Öffnungen haben ein bis zwei Urnen Platz. Verschlossen werden diese mit einer Steinplatte, die mit den persönlichen Daten beschriftet werden. Für Blumen und Grablichter ist im Prinzip kein Platz vorgesehen und von den Friedhofverwaltungen auch nicht erwünscht.

Gemeinschaftsgrabanlage

Bei einem Gemeinschaftsgrab wird die Urne zusammen mit anderen beigesetzt. Die Urnenkammer wird mit einer Steinplatte verschlossen, auf dem die Verstorbenen aufgeführt sind. Der Vorteil einer Gemeinschaftsgrabanlage ist, dass sie günstiger ist als eine Einzelgrabstätte und Angehörige dort gedenken können, wo der Verstorbene bestattet wurde. Darüber hinaus übernimmt der Grabstättenbetreiber die Pflege.

Friedwald

Die Beisetzung in einem Friedwald gehört zu den Naturbestattungen. Da die Fläche außerhalb eines Friedhofs liegt, ist sie genehmigungspflichtig. In Deutschland herrscht, wie in Österreich auch, nämlich Friedhofszwang. In einem Friedwald beigesetzt zu werden, ist relativ neu. Mittlerweile gibt es über 30 Friedwälder in Deutschland.
Voraussetzung für die Bestattung im Wald ist die Einäscherung. Die Urne wird in der Regel in einer Trauerfeier im Wurzelbereich eines Baums in die erde eingelassen. An dem betreffenden Baum wird eine kleine Tafel angebracht, mit den Verstorbenen. Das ist aber keine Pflicht, so dass eine anonyme Bestattung ebenfalls möglich ist. Es ist zum Teil auch möglich, einen „Familienbaum“, ähnlich einem Familiengrab, zu reservieren.
von: Andreas Strug, 15.09.2018

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