Unerlaubte Metallverwertung aus Krematorien-Asche

Das Problem ist weder neu noch zu vernachlässigen: Es geht um die ungefragte und kommerzielle Verwertung der metallischen Reste aus der Asche Verstorbener. Der Bundesverband Deutscher Bestatter (BGB) hat sich noch einmal in aller Deutlichkeit dagegen ausgesprochen. Dabei geht es sowohl um die Störung der Totenruhe als auch um rechtliche Vorgaben.

02. Juli 2013
Immer mehr Menschen wünschen sich nach ihrem Ableben eine Einäscherung. Der Anteil lag nach Angaben des BDB im Jahr 2012 bei rund 54 Prozent. Diese Entwicklung hält weiter an und so steigt gleichsam auch die Menge an metallischen Überbleibsel in der Asche. Vornehmlich sind es die nicht verbrannten Reste von Beschlägen, Griffen und Schrauben.

In der Deutschen Handwerkszeitung ist zu lesen, dass es immer noch Krematorien gebe, die Edelmetalle ohne Zustimmung der Angehörigen der Asche entnehmen und diese dann weiterverkaufen. Dieser Umstand ist für die Arbeitsgemeinschaft der Krematorien und den BDB ein guter Grund, noch einmal deutlich Stellung beziehen. Denn: Diese Praxis diene nicht der Bereicherung - so ist dort weiter zu lesen - sondern diene letztlich der Stabilisierung bzw. Senkung der Gebühren. 

Lesen Sie den ganzen Artikel hier Dort finden Sie weitere Informationen zu dieser Praxis und eine Zusammenfassung der rechtlichen Vorgaben.
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