Lexikon

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Erbvertrag
Der Erbvertrag ist in Deutschland neben dem Testament die zweite Möglichkeit, die Aufteilung des Vermögens abweichend von der gesetzlichen Erbfolge zu regeln. Mit dieser Form der letztwilligen Verfügung bindet sich der Erblasser im Gegensatz zum Testament an seinen Vertragspartner. Das bedeutet, dass der vom Verstorbenen Bedachte eine gesicherte Position genießt, während beim Testament eine gewisse rechtliche Handhabe besteht, dieses zu widerrufen. Der Erbvertrag kann mit anderen, nicht erbrechtlichen Geschäften, wie z.B. Grundstücksübertragungen, oder mit einem Ehevertrag.
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