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Belgien: Aktive Sterbehilfe auch für Minderjährige

Künftig sollen auch Kinder und Jugendliche in Belgien das Recht auf aktive Sterbehilfe haben. Das hat kürzlich das belgische Parlament beschlossen. Damit besitzt Belgien das "lockerste" Sterbehilfegesetz in ganz Europa und muss sich nun die Kritik von den Nachbarstaaten gefallen lassen.

21. Februar 2014
Während in Deutschland gerade über ein neues Gesetz diskutiert wird, hat Belgien Fakten geschaffen. Kinder und Jugendliche können demnach ihrem Wunsch aufs Sterben rechtlichen Nachdruck verleihen. Voraussetzung dafür ist, dass die Minderjährigen unheilbar krank sind und die Erziehungsberechtigten sowie die behandelnden Ärzte zustimmen. Der CDU-Europaabgeordnete Dr. med. Peter Liese fordert gegenüber dem Ärzteblatt, dass in Europa mehr für sterbenskranke Patienten getan werden muss, statt den "billigen Weg" der Tötung auf Verlagen zu beschreiten. „Die Gefahr ist immer, dass Druck ausgeübt wird und der Wunsch zu sterben nicht vor allen Dingen aus den Betroffenen heraus kommt, sondern von der Umgebung oder Gesellschaft“, so der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament weiter. "Mit dieser Entscheidung verabschiedet sich Belgien von den gemeinsamen humanitären Werten in Europa", sagte Eugen Brysch, Chef der Deutschen Stiftung Patientenschutz, gegenüber dem SPIEGEL.

In der Onlineausgabe der Deutsche Welle fragt der Arzt Jan Bernheim von der Forschungsgruppe Sterbebegleitung an der Freien Universität Brüssel. "Warum soll man Kindern, die unheilbar krank sind und unerträglich leiden, nicht die gleichen Möglichkeiten einräumen wie Erwachsenen?". Kritiker entgegnen, dass Erwachsene durch Ihre (Lebens-)Erfahrung ein ganz anderes Bewusstsein mitbringen, wenn es um die Entscheidung geht, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden. Professor Bernheim ist Krebsforscher und vertritt die Meinung, dass die kranken Kinder psychologisch älter und reifer als ihr Kalender-Alter und ihnen daher das Recht eingeräumt werden kann.


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