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Wer seinen Liebsten etwas von Wert hinterlassen kann und will, sollte dies in einem Testament klar und eindeutig verfügen. Um aber überhaupt in den Genuss eines Erbes zu kommen, benötigt man einen Erbschein. Dieser ist in Deutschland ein amtliches Dokument.
Neben dem Testament gibt es in Deutschland noch eine zweite Möglichkeit, die Aufteilung des Vermögens abweichend von der gesetzlichen Erfolge zu regeln: Mit dem Erbvertrag (§1941, §§2274 ff. BGB).
Mit dem Tod verliert der Mensch sein Leben - nicht aber seine Rechte. Daher gibt es viele Rechtsfragen, die die Angehörigen beschäftigen. Über einige davon möchten wir Sie informieren.
Juristisch betrachtet ist die Schenkung eine unentgeldliche Zuwendung aus dem eigenen Vermögen an jemand anderen. Eine Schenkung erfolgt in beiderseitigem Einvernehmen (§516 Abs. 1 BGB).
Um die Kosten für die Bestattung tragen zu können, gibt es das so genannte Sterbegeld. Diese Geldleistung wird von unterschiedlichen Versicherungen gezahlt oder auch nicht.
Zu Lebzeiten hat jeder das Recht, über sein Hab und gut zu bestimmen. Liegt dies in schriftlicher Form vor, dann nennt man dies Testament oder „letzter Wille“. Das Testament regelt den Erbfall – vor allem dann, wenn der Verstorbene eine andere Erbfolge bevorzugt als es die gesetzliche bestimmt.
Auch am Ende des Lebens sollte jeder sein gutes Recht bekommen. Das  Verfassen eines Testaments ist sinnvoll. Vor allem dann, wenn man es nicht dem Gesetzgeber überlassen will, wie das eigene Erbe aufgeteilt werden soll. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, seinen letzten Willen zu äußern.
Das Testament bzw. "der letzte Wille" führen leider immer wider zu Streitigkeiten innerhalb der Familien. Daher ist es sinnvoll, eindeutige und nachvollziehbare Anordnungen zu treffen. Das beginnt mit Wünschen für die eigene Bestattung bis hin zu Änderungen der Erbfolge.
Ein Todesfall verursacht unweigerlich Kosten. Die Bestattung nimmt dabei den größten Anteil ein. Aber wer trägt eigentlich die Kosten? Gibt es eine grundsätzliche Verpflichtung?
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