Ihre erste Berührung mit den gesetzlichen Regelungen im
Todesfall ist eine Pflicht, nämlich die Totenfürsorge. Zusammengefasst beinhaltet diese Fürsorge:
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Benachrichtigung eines Arztes zur Durchführung einer Leichenschau und Ausstellen des Totenscheins
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Meldung des Todesfalls beim zuständigen Standesamt
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Bestattung des Verstorbenen
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Entscheidungnahme im Falle einer Umbettung
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Stellen von Strafanzeigen bei Grabschändung und Störung der Totenruhe
Die wichtigste Frage: Wer ist zuständig?
Die Totenfürsorgeberechtigten sind in der Regel die nächsten Angehörigen. Das können die Erben sein - müssen sie aber nicht! Das Recht und die Pflicht zur Totenfürsorge liegt in der engen Verbundenheit mit dem Verstorbenen begründet. In erster Linie sind das die Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner und die Kinder, gefolgt von den nächsten Verwandten. Auch nicht verheiratete Lebenspartner können die Totenfürsorge übernehmen - genauso wie engste Freunde, sofern letztere vom Verstorbenen zu Lebzeiten damit beauftragt wurden. Gibt es keine Verwandten oder Vertraute, die diese Pflicht wahrnehmen können, übernimmt letztlich der Staat, in diesem Fall die Gemeinde, diese Aufgabe.
Informieren Sie sich in den Unterpunkten zu den einzelnen Rechtsthemen. Eine Rechtsberatung ist dieser Teil unseres Ratgebers nicht. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen fachkundigen Anwalt. Unser
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