Hat der Arzt den
Totenschein ausgestellt, haben Sie als Angehöriger die Pflicht, den
Tod dem Standesamt zu melden. Dort beantragen Sie auch die
Sterbeurkunde. Es ist immer das Standesamt zuständig, das am letzten Wohnort des Verstorbenen liegt.
Den
Tod eines Menschen den Behörden zu melden, ist nicht ausschließlich die Pflicht der Angehörigen. Meldepflichtig ist jeder, mit dem der Verstobene in einer Hausgemeinschaft zusammen gelebt hat oder in dessen Wohnung sich der
Todesfall ereignet hat. Ist der
Tod in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung, wie z.B. Krankenhaus, Pflegeheim oder Justizvollzugsanstalt eingetreten, dann ist auch der Träger der Einrichtung verpflichtet, den
Tod zu melden.
Wichtige Unterlagen
Um die
Sterbeurkunde beim Standesamt zu beantragen, sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Heiratsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft bzw. ein Nachweis über deren Auflösung
- Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand
- Totenschein, ausgestellt vom Arzt
Mit dem Ausstellen der
Sterbeurkunde wird auch ein Eintrag im Sterberegister vorgenommen. Eine Eintragung wird allerdings erst dann vorgenommen, wenn keine weitere Ermittlungen über den
Tod durchgeführt werden.