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17. September 2024

Sterbeurkunde

Bei aller Trauer: Viel Zeit bleibt nicht, den Tod eines Angehörigen zu melden. Innerhalb von drei Werktagen sollte dieser Behördengang zum Standesamt erledigt sein. Dort beantragen Sie die wichtige Sterbeurkunde.

Hat der Arzt den Totenschein ausgestellt, haben Sie als Angehöriger die Pflicht, den Tod dem Standesamt zu melden. Dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde. Es ist immer das Standesamt zuständig, das am letzten Wohnort des Verstorbenen liegt.

Den Tod eines Menschen den Behörden zu melden, ist nicht ausschließlich die Pflicht der Angehörigen. Meldepflichtig ist jeder, mit dem der Verstobene in einer Hausgemeinschaft zusammen gelebt hat oder in dessen Wohnung sich der Todesfall ereignet hat. Ist der Tod in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung, wie z.B. Krankenhaus, Pflegeheim oder Justizvollzugsanstalt eingetreten, dann ist auch der Träger der Einrichtung verpflichtet, den Tod zu melden.

Wichtige Unterlagen

Um die Sterbeurkunde beim Standesamt zu beantragen, sind folgende Dokumente vorzulegen:
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft bzw. ein Nachweis über deren Auflösung
  • Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand
  • Totenschein, ausgestellt vom Arzt
Mit dem Ausstellen der Sterbeurkunde wird auch ein Eintrag im Sterberegister vorgenommen. Eine Eintragung wird allerdings erst dann vorgenommen, wenn keine weitere Ermittlungen über den Tod durchgeführt werden.

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