So paradox es klingt, aber in Deutschland ist für die Beförderung eines Leichnams keine besondere Genehmigung notwendig. Dennoch sollte die Überführung grundsätzlich von einem Bestatter übernommen werden. Nur dieser gewährleistet einen sicheren und vor allem hygienisch einwandfreien Transport. Wer letzteres nicht vorweisen kann, macht sich unter Umständen strafbar.
Eine
Überführung darf grundsätzlich erst bei Vorlage des
Totenscheins durchgeführt werden. Diese muss spätestens 36 Stunden nach Todeseintritt erfolgt sein. In einigen deutschen Bundesländern ist der Verstorbene bereits nach 24 Stunden in eine Leichenhalle auf dem
Friedhof oder beim Bestatter zu überführen.
Die
Überführung kann mit einer Bahre oder mit einem
Sarg stattfinden. Der Verstorbene kann dafür in seiner eigenen Kleidung oder mit einem so genannten Totentalar, eine Art Hemd, befördert werden. mit einem Ist der
Tod allerdings aufgrund einer ansteckenden Krankheit eingetreten, dann muss der
Sarg hermetisch abgeschlossen sein.